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Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-03-01

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-01

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat, drei Ziele in den Aktionsplan Biodiversität einzubauen. Zum Ersten soll kurzfristig auf synthetische Pestizide auf allen vom Personal des VBS bewirtschafteten Flächen verzichtet werden. Zum Zweiten sollen Wildtierkorridore oder Korridore zum Schutz der Artenvielfalt auf den Grundstücken der Armee geschaffen und erhalten werden. Zum Dritten soll die Lichtverschmutzung durch die Infrastruktur der Armee, die objektiv gesehen nachts nicht beleuchtet werden muss, vermieden werden.

Die Diskussion, wie auf den Waffenplätzen der Schutz der Umwelt und der Natur mit einbezogen werden kann und soll, wurde bereits im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee, sowohl in der damaligen Kommission als auch später in unserem Rat, sehr intensiv geführt. Teilweise wurden die damaligen Minderheitsanträge Recordon ins Zentrum der Diskussion gestellt. Sie wurden alle abgelehnt. Dies geschah nicht, weil das Thema Umwelt- und Naturschutz nicht wichtig war, sondern weil diese Problemstellung und diese Fragen ganz grundsätzlich auf der Basis der anderen einzuhaltenden planungsrechtlichen Vorgaben und Gesetzgebungen, z. B. des Umweltschutzgesetzes, aber auch anderer Gesetze im Bereich des Naturschutzes, angegangen werden müssen.

Der damalige Departementsvorsteher hielt in diesem Saal dann zu diesen Anträgen unter anderem fest: "[...] selbstverständlich gilt das ganze Umweltschutzrecht auch für die Armee und für die Verteidigung. Diese Vorgabe halten wir auch ein. Ich würde sogar sagen, dass wir in verschiedenen Bereichen vorbildlich sind. Ich denke da etwa an Biotope auf unseren Waffenplätzen, die wir mit sehr viel Aufwand unterhalten." (AB 2015 S 286)

Die Abteilung Raum und Umwelt des VBS ist somit die Hüterin der Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen. Sie nimmt sich dieser Fragen schon seit Jahren an. Wie der Antwort des VBS zu entnehmen ist, erarbeitet das VBS zurzeit einen Aktionsplan Biodiversität, der Ziele und Massnahmen für die Zukunft definiert. Die Anliegen der Motion werden dabei unter Wahrung eines vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnisses und somit des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit in den Aktionsplan aufgenommen. Eine weitere Motion ist deshalb aus meiner Sicht nicht mehr notwendig. Es entspricht auch nicht den Gepflogenheiten in unserem Rat, wonach dem Bundesrat in einem Bereich keine weiteren Aufträge mehr erteilt werden, wenn er schon an der Arbeit ist.

Lassen Sie mich noch ein wenig auf die Aktualität hinweisen. Wir sind vor rund sechs Tagen in eine andere Ordnung der Sicherheit hineingedrückt worden. Es geht nun auch darum, uns auf das zu konzentrieren, was jetzt wichtig und für die Zukunft von entscheidender Bedeutung sein wird. Die Prioritäten müssen deshalb auch im VBS darauf ausgerichtet werden und nicht auf neue Aufträge, die, wie bereits erwähnt, schon in Bearbeitung sind.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion abzulehnen, in Kenntnis dessen, dass dem Begehren der Motion in der laufenden Arbeit mit Sicherheit die notwendige Aufmerksamkeit entgegengebracht wird.