Salzmann Werner · Ständerat · 2022-03-01
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-01
Wortprotokoll
Ich beantrage mit meiner Motion, dass der Bundesrat auf der Grundlage von Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 1 Absatz 5 des Militärgesetzes dem Parlament Massnahmen vorschlägt, um die Armee zusätzlich zum aktuellen Auftragskatalog zu befähigen, mehrere hundert Patienten über mehrere Monate medizinisch zu betreuen, wenn zivile Stellen überlastet sind oder deren Überlastung droht. Diese Massnahmen können Gesetzesänderungen, Anpassungen von Verordnungen oder die Erarbeitung von Massnahmen im Austausch mit den Kantonen umfassen. Analog zum Cyberlehrgang ist zu prüfen, ob die Armee einen medizinischen Pflegelehrgang einführen soll, um zivile Dienste zu entlasten.
Wir müssen überall die Lehren aus der Pandemie ziehen und dort den Hebel ansetzen, wo wir an die Grenzen gestossen sind. Am 7. Dezember 2021 beschloss der Bundesrat einen neuen Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden. Es handelt sich seit Beginn der Pandemie um den dritten Einsatz von Armeeangehörigen zur Unterstützung der Kantone im Falle unzureichender ziviler Mittel. Während der ersten und der zweiten Welle konnten Lagerungsteams aus der San Miliz die Intensivstationen erfolgreich unterstützen. Zwar konnten die Unentbehrlichkeit der Armee im Falle einer Gesundheitskrise ebenso wie die Wirksamkeit ihres Einsatzes nachgewiesen werden, doch wurde auch das Vorhandensein eines echten Verbesserungspotenzials aufgezeigt. Die angestrebten Verbesserungen sollen dem Bund ein Instrument geben, um die Betreuung von Patienten zentral zu unterstützen. Dabei gilt es, tragbare Lösungen zu entwickeln, [PAGE 37] bei welchen ziviles Personal nicht einfach in einer Armeeformation zum Einsatz kommt, ohne dort einen klar aufzeigbaren Mehrwert gegenüber dem zivilen Einsatz zu generieren.
Wenn die zivilen medizinischen Institutionen an ihre Grenzen stossen, existiert aktuell weder für den Bund noch für die Kantone eine strategische Reserve. Deshalb muss die Armee als das vom Bund als letzte Reserve einzusetzende Instrument befähigt werden, eine beträchtliche Anzahl von Patienten längerfristig autonom zu betreuen. Dabei sollen unter anderem die Entwicklung von Ausbildungslehrgängen mit Fokus auf die medizinische Betreuung und ein optimierter Einsatz von militärischen Mitteln die zivilen Strukturen entlasten können. Dabei sollten die Bildung zusätzlicher Sanitätsformationen, die Gründung eines Pflegelehrgangs analog zur Bildung des Cyberlehrgangs, die Vertiefung einer Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen und die Einberufung von Zivildienstpflichtigen in Betracht gezogen werden.
Der Bundesrat schreibt nun in seiner Stellungnahme, dass die Armee mit den vier Spitalbataillonen, "die entweder selbstständig ein Militärspital betreiben oder Zivilspitäler entlasten können", bereits über diese Kompetenz verfüge.
Ja, das stimmt. Gemäss meinen Informationen sind jedoch viele der in diesen Spitalbataillonen Eingeteilten auch beruflich im medizinischen Bereich im Einsatz. Genau diese Personen fehlen dann, um die Einsätze der Armee auf ganzer Breite sicherzustellen. Ich möchte, dass in den neuen Formationen dieses Pflegelehrgangs Leute eingeteilt werden, die keine medizinische berufliche Tätigkeit ausüben und damit unserem Land in Pandemiezeiten wirklich zusätzlich zur Verfügung stehen. Anstatt in den Zivildienst könnten Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, in diese unbewaffneten Formationen eingeteilt werden.
Zudem schreibt der Bundesrat, dass ohne Erhöhung des Armeebestandes keine zusätzlichen Formationen geschaffen werden könnten, ohne andere Truppenkörper aufzulösen. Auch dieses Problem möchten wir gerne lösen, Frau Bundesrätin. Gestern haben Ständerat Burkart und ich je eine Motion eingereicht, die sowohl den Armeebestand wie auch das Armeebudget erhöhen wollen. Der Bundesrat hat sich in der letzten Phase der Pandemie für die Ergreifung von Einschränkungen in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und im Freizeitbereich nur noch auf die Belegungszahlen der Intensivbetten berufen. Aus den Spitälern war stets zu hören, dass es nicht an Ausrüstung fehle, sondern an Pflegepersonal. Mit dem heute zur Verfügung stehenden Personal sei man an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus gegangen, hiess es aus den Spitälern.
Wenn Sie in Zukunft keine Einschränkungen in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und im Freizeitbereich mehr wollen und Sie somit auch dem Staat und dem Steuerzahler das Aufbringen riesiger Summen an Unterstützungsgeldern ersparen möchten, dann haben Sie heute die Möglichkeit, mit der Unterstützung meiner Motion einen wichtigen Schritt dahin zu machen.