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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02

Wortprotokoll

Ich spreche zur einzig verbleibenden Differenz. Die Ausgangslage ist, glaube ich, klar: Der Ständerat hat am 1. Dezember 2021 mit 28 zu 15 Stimmen den Beschluss vom 31. Mai 2021 bestätigt und die Version des Vorentwurfes des Bundesrates aufgenommen. Ich erspare Ihnen die ganze Geschichte. Wir wissen ja, glaube ich, wovon wir reden: Der Ständerat hat entschieden, dem Bundesrat eben nicht zu folgen, und der Version des Vorentwurfes den Vorzug gegeben.

Ihr Rat hat hingegen am 30. September 2021 entschieden, zum Kompromissvorschlag des Bundesrates zurückzugehen. Damit wäre ein Gläubiger, der die höheren Kosten nicht übernehmen will, nicht gezwungen, auf Konkurs zu betreiben, wobei er, wenn er wollte, dies auch tun könnte, und zwar anders als nach geltendem Recht. Das würde das [PAGE 67] Problem zwar nicht wirklich lösen, wäre aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen nun, dem Ständerat zu folgen. Das ist, wie gesagt, aus Sicht des Bundesrates auch eine mögliche Lösung, mit der der Bundesrat sehr gut leben kann.

Ich bitte Sie deshalb, hier diese letzte inhaltliche Differenz zu bereinigen.

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