Salzmann Werner · Ständerat · 2022-03-02
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02
Wortprotokoll
1981 trat das erste Schweizer Tierschutzgesetz in Kraft. Seither hat sich beim Tierwohl nochmals sehr viel getan. Heute ist der Standard in der einheimischen Tierhaltung auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Zahlreiche freiwillige, viel genutzte Tierwohlprogramme tragen wesentlich dazu bei. Ein weltweites Unikat sind die in der Schweiz gesetzlich vorgegebenen maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18[NB]000 Tiere. 82 Prozent der Hennen bei uns haben Weidezugang, und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100[NB]000 Tieren.
Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung auch durch die durchschnittlichen Herdengrössen von jener im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder bei den Schweinen sind im Ausland Haltungsbedingungen - wie die Käfighaltung oder der Vollspaltenboden -, die in der Schweiz verboten sind, nach wie vor erlaubt und weitverbreitet.
Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungs-Initiative entsprechen. Der von der Initiative geforderte Standard existiert mit dem Bio-Angebot und anderen Tierwohllabels bereits. Wer tierische Produkte in diesem Sinn sucht, findet diese heute schon im Laden. Die Initiative würde den Verlust von Wahlfreiheit bedeuten.
Gemäss den Initianten ist Massentierhaltung mit Grossbetrieben gleichzusetzen, in denen das Tierwohl systematisch verletzt wird. Die Tierhaltung in der Schweiz ist kleinstrukturiert, basiert auf dem strengsten Tierschutzgesetz der Welt und wird umfassend kontrolliert. Es gibt bei uns keine systematische Verletzung des Tierwohls, im Gegenteil: Die Bauernfamilien kümmern sich Tag für Tag nach bestem Wissen und Gewissen um ihre Tiere.
Es ist auch absolut nicht stufengerecht, ja geradezu absurd, die Anforderungen eines privatwirtschaftlichen Labels in die Bundesverfassung zu schreiben. Das Angebot ist heute in vielen Bereichen höher als die Nachfrage. So lassen sich beispielsweise nur 30 Prozent aller Mastschweine mit Mehrwert über ein Tierwohllabel verkaufen, obwohl über 60 Prozent aller Mastschweine in einem besonders tierfreundlichen Stall leben und auch nach draussen können.
Wir sind zur Versorgung der Bevölkerung auf umfangreiche Importe angewiesen. Diese würden sich bei einer Annahme der Initiative stark erhöhen, speziell beim Geflügelfleisch, bei Eiern und beim Schweinefleisch.
Der geforderte Biostandard in der Tierhaltung ist mit hohen Mehrkosten in der Produktion verbunden. Tierische Lebensmittel würden sich je nach Produkt um 20 bis 40 Prozent verteuern und das Portemonnaie von Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen mit rund 1800 Franken pro Jahr zusätzlich belasten. Weil sich das nicht alle leisten können oder wollen, würde der Einkaufstourismus zusätzlich angekurbelt. Ich möchte auch, dass sich Leute mit tieferem Einkommen weiterhin Schweizer Fleisch leisten können.
Die Initiative sieht vor, dass für Importe von tierischen Produkten ebenfalls strengere Regeln gelten sollen. Das wäre eine klare Verletzung unserer Verpflichtungen gegenüber der WTO, wie der Kommissionssprecher bereits gesagt hat. Es ist anzunehmen, dass sich bei den Importen schlussendlich keine gleichwertigen Tierschutzvorgaben durchsetzen lassen.
Die Initiative würde zu steigenden Importen von tierischen Produkten aus Staaten mit tiefem Lohnniveau führen. Der Einkaufstourismus lässt auch hier grüssen. Weil die Anzahl Tiere begrenzt wird und der verlangte Platz pro Tier viel grösser ist, müssten die betroffenen Tierbetriebe ihre Ställe vergrössern, mehrere kleinere Ställe bauen oder den Tierbestand reduzieren. Die Vergrösserung oder der Neubau von Ställen ist aufgrund der raumplanerischen Vorgaben kaum [PAGE 50] mehr möglich. Das wissen alle, die an der Diskussion über die RPG-2-Revision beteiligt waren.
Wie Sie sehen, ist die Initiative unnötig. Ich bitte Sie, die Initiative abzulehnen und auf den Gegenentwurf nicht einzutreten.