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Kutter Philipp · Nationalrat · 2022-03-02

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-02

Wortprotokoll

Dieses Geschäft hat eine interessante Reise hinter sich. Im letzten Herbst sprach sich der Nationalrat für eine integrale Weiterführung des Gentech-Moratoriums aus. Als Zweitrat war der Ständerat für einmal etwas progressiver als wir. Er öffnete in der Wintersession die Tür für eine Weiterentwicklung der geltenden Regeln und sprach sich sogar dafür aus, die neuen Züchtungstechnologien vom Gentech-Moratorium auszunehmen.

Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Stossrichtung zusammen mit der Mehrheit der WBK grundsätzlich, findet das Vorgehen des Ständerates aber etwas gar forsch. Wir haben daher einen Mittelweg gesucht und gefunden. Der vorliegende Mehrheitsantrag ist ein breit abgestützter Kompromiss, der nicht nur von der Forschung getragen wird, sondern auch von der Landwirtschaft.

Um es klar festzuhalten: Mit der Zustimmung zu diesem Antrag geben wir die neuen Züchtungstechnologien nicht frei, sondern wir legen im Gesetz lediglich, aber immerhin fest, dass der Bundesrat dazu bis Mitte 2024 dem Parlament eine separate Vorlage unterbreiten soll. Damit schaffen wir Verbindlichkeit und senden ein klares Signal, dass das geltende Moratorium im Bereich der neuen Züchtungstechnologien in absehbarer Zeit nochmals überprüft wird. Es ist ein Signal, das von der ziemlich gebeutelten Wissenschaft sicher gern zur Kenntnis genommen wird. Gleichzeitig ermöglichen wir mit diesem Vorgehen, dass der Bundesrat offene Fragen klären und das Vorgehen auf die internationale Entwicklung abstimmen kann.

Grundsätzlich verfolgen wir das gleiche Ziel wie der Ständerat: Wir wollen mittelfristig neue Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden ermöglichen. Themen wie der Klimawandel, die Ernährungssicherheit oder der Einsatz von Pestiziden stellen für die Landwirtschaft sowohl global als auch für uns in der Schweiz grosse Herausforderungen dar. Züchtungsverfahren mit gentechnisch veränderten Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, bieten eine grosse Chance. Wenn Sie den Antrag zu Artikel 37a lesen, dann stellen Sie auch fest, dass wir nur neue Züchtungsmethoden zulassen wollen, die einen klaren Mehrwert beinhalten. Wir erwarten einen Mehrwert für die Landwirtschaft, für die Umwelt und für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Unseres Erachtens wäre es eine verpasste Chance, den Einsatz dieser neuen Züchtungsmethoden nicht näher zu prüfen. Weltweit kommen die neuen Verfahren bereits zum Einsatz. Die EU arbeitet ebenfalls an einer Regulierung. Wir dürfen hier den Anschluss nicht verlieren. Machen wir jetzt einen kleinen Schritt mit grosser Wirkung für die Zukunft der Landwirtschaft und der Forschung in der Schweiz. Dies ist die Haltung der grossen Mehrheit der Mitte-Fraktion.

Eine Minderheit möchte an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festhalten und das Moratorium integral verlängern. Dieser Teil der Fraktion ist der Meinung, dass es aktuell noch zu viele offene Fragen gebe, was die neuen gentechnischen Verfahren angeht. Gelegenheit, diese zu beantworten, würde sich mit der Beantwortung des Postulates Chevalley 20.4211, "Gentechnikgesetz. Welcher Geltungsbereich?", ergeben. Erst dann, so unsere Minderheit, könne man sich überlegen, ein gentechnisches Verfahren vom Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes auszunehmen. Aus Sicht der Minderheit müsste eine solche Anpassung zwingend innerhalb des bestehenden Gesetzes erfolgen; so weit die Position unserer Minderheit. [PAGE 105]

Im Namen der Mehrheit der Mitte-Fraktion empfehle ich Ihnen, bei Artikel 37a Absatz 2 des Gentechnikgesetzes dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.