Huber Alois · Nationalrat · 2022-03-02
Huber Alois · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02
Wortprotokoll
Die Gentechnik beschäftigt die Politik und unser Parlament in Intervallen schon seit vielen Jahren. Seit 2004, also seit bald zwanzig Jahren, ist das heute geltende Gentechnikgesetz in Kraft. Mit dem daraus resultierenden Gentech-Moratorium wurde festgelegt, dass kein gentechnisch verändertes Saatgut angebaut werden darf und dass keine Produkte, die gentechnisch veränderte Elemente enthalten, in den Handel gebracht werden dürfen. Auch ist ein Grossteil der Konsumenten gegenüber der herkömmlichen alten Methode sehr skeptisch und will solche Produkte nicht in den Ladenregalen sehen.
Wir haben jetzt aber Folgendes gehört: Die Landwirtschaft hat eine Kehrtwende gemacht - es ist aber nicht so, dass wir die alte Methode unterstützen. Mit dem neuen Verfahren der Genom-Editierung besteht nun die Möglichkeit, sich grundsätzlich von der alten Methode zu verabschieden. Die beiden Methoden unterscheiden sich.
Bei der seit mehreren Jahren, sprich alten angewendeten Methode wurde das Erbgut der Pflanzen so verändert, dass sie nicht weniger krankheitsanfällig sind, sondern gegenüber chemischen Pflanzenschutzmitteln toleranter, sprich resistenter. So ist es möglich, solche Pflanzen mit Pestiziden zu behandeln, die im Normalfall starke Schäden hinterlassen oder die Kulturen total zerstören würden. Bei nach alter Methode genetisch veränderten Pflanzen ist es auch schon vorgekommen, dass die darauffolgenden Kulturen durch diese genetisch veränderten Pflanzen stark konkurrenziert wurden und Letztere als Unkraut über mehrere Jahre auf der Fläche anzutreffen waren. Ebenso ist der Einfluss der gentechnisch veränderten Pflanzen auf Mensch und Tier sehr umstritten. Möglich ist auch, dass durch den intensiven Einsatz von Pestiziden erhöhte Rückstände in Lebensmitteln vorhanden sind. Deshalb ist es sicher richtig, dass diese Methode in der Schweiz verboten ist und auch verboten bleibt.
Mit dem neuen Genom-Editing wird jedoch ein Verfahren angewendet, welches sich vom alten Verfahren total abhebt. Mit der Genschere werden Mutationen möglich, welche sich nicht von natürlichen Mutationen unterscheiden. Dabei werden den Pflanzen aus der gleichen Verwandtschaft robuste Gene eingepflanzt, die resistent gegenüber Krankheiten sind. Ein solches Produkt ist nach Aussage von Fachleuten mit herkömmlichen Züchtungen zu vergleichen. Jedoch ist die Erfolgsgarantie, eine gesunde, leistungsfähige Pflanze zu züchten, um einiges höher als bei einer konventionellen, herkömmlichen Züchtung. Da dort die Verdrängungszucht angewendet wird, können auch schlechte Eigenschaften der Pflanze zum Vorschein kommen, die eine erfolgreiche Züchtung über Jahre verhindern.
Angesichts der grossen Herausforderungen wie Dürre, Klimaveränderungen, starkes Wachstum der Bevölkerung, Reduktion der Pestizideinsätze, die die Welt zu bewältigen hat, dürfen wir uns solchen technischen Möglichkeiten nicht verschliessen. Selbst namhafte Forscher in der biologischen Landwirtschaft sehen in der neuen Technik eine grosse Chance, um die anstehenden Probleme bei der Versorgung der Weltbevölkerung mit Lebensmitteln zu lösen. Es ist wichtig, dass uns ein Erlassentwurf, wie ihn eine Mehrheit der Kommission vom Bundesrat fordert, bis Mitte 2024 unterbreitet wird.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, wie es auch die SVP-Fraktion tut. Die Minderheitsanträge lehnen wir ab. Wir müssen uns auch bewusst sein: Wenn wir dem Antrag der Mehrheit heute zustimmen, stimmen wir noch nicht explizit einer Gentech-Anwendung zu. [PAGE 107]
Wenn ich schon hier bin, äussere ich mich gleich noch zur Standesinitiative Waadt 21.308, "Für eine Schweiz ohne gentechnisch veränderte Organismen!". Die SVP-Fraktion lehnt die Standesinitiative ab. (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Huber, auch Ihre Redezeit ist abgelaufen!) Ja gut, dann komme ich eben später nochmals.