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Haab Martin · Nationalrat · 2022-03-02

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02

Wortprotokoll

In der Wintersession hat der Ständerat beschlossen, gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, vom Gentech-Moratorium auszunehmen. Dies lehnt die Mehrheit der WBK-N ab und schlägt Ihnen hiermit einen Kompromiss vor.

Der Bundesrat soll der Bundesversammlung bis spätestens Mitte 2024 eine entsprechende Regelung unterbreiten, also ein Jahr nach einem von der Europäischen Union zu erwartenden Entscheid zu diesem Thema. Mit oder ohne Ausnahmen soll das Gentech-Moratorium nunmehr zum vierten Mal verlängert werden. Im Gegensatz zur Aussage von Frau Kollegin Schneider sei gesagt, dass diese Verlängerung des Moratoriums in der WBK-N unbestritten ist. Die Diskussionen beschränkten sich auf die Differenz zum Ständerat, sprich auf Artikel 37a Absatz 2.

Der Kommission lagen verschiedene Anträge vor, die sich gegenüber dem ständerätlichen Beschluss zu den Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden positionierten. Nach einer Abstimmungskaskade setzte sich das Anliegen durch, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung bis spätestens Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien unterbreitet, sofern sie gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert haben. Kollege Kutter hat bereits darauf hingewiesen: Es handelt sich um einen nachgewiesenen Mehrwert für die Landwirtschaft, für die Umwelt und/oder auch für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Damit folgt die Kommissionsmehrheit dem Grundsatz des Ständerates und möchte so die Tür für diese Technologien in Zukunft nicht geschlossen halten. Wie dies genau umgesetzt werden soll, sei vom Bundesrat zu prüfen. Dieser Vorschlag obsiegte mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Antrag, bei der nationalrätlichen Version vom September 2021 zu bleiben. Diese sieht ihrerseits bis zum Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 keine solchen Ausnahmen vor.

Es liegen Ihnen heute drei Minderheitsanträge vor. Die Minderheit I (Locher Benguerel) verlangt, dass im Entwurf die Zulassungsregelung für neue Züchtungstechnologien explizit innerhalb des Gentechnikgesetzes geregelt werden muss. Der Mehrheitsantrag der WBK-N lässt diese Frage noch offen. Die Minderheit II (Python) beantragt, dass die Koexistenz im Entwurf vorausschauend geregelt wird, um die Wahlfreiheit der Konsumenten und Konsumentinnen sowie der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die Minderheit III (Locher Benguerel) will an der nationalrätlichen Version vom September 2021 festhalten.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen weiter, Artikel 37a Absatz 3 der ständerätlichen Version zu streichen, da er so nicht mehr nötig ist.

Nun komme ich zur Standesinitiative Waadt 21.308, "Für eine Schweiz ohne gentechnisch veränderte Organismen!". Die WBK-N hat zur Kenntnis genommen, dass unsere Schwesterkommission am 25. Oktober 2021 die Vertreter des Kantons Waadt angehört und am 16. November 2021 mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen hat, der [PAGE 109] Initiative keine Folge zu geben. Daraufhin hat sich der Ständerat in der Wintersession 2021 einstimmig gegen die Initiative des Kantons Waadt ausgesprochen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der nationalrätlichen Kommissionsmehrheit in Bezug auf Artikel 37a Absatz 2 zu folgen und die Minderheitsanträge I bis III abzulehnen.