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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-03-03

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-03

Wortprotokoll

Hier geht es nicht nur um Artikel 41 Absatz 2, sondern auch um die Artikel 45, 82 bis 83c, 90a und um Artikel 199 Absatz 2 Buchstaben d und e der Zivilprozessordnung.

Es geht hier um die wahrscheinlich umstrittenste noch verbliebene Frage bei diesem Gesetz. Ihre Kommission hat sich hier zunächst vom Bundesrat und von der Finma orientieren lassen, um zu wissen, worum es überhaupt geht, um es mal so zu sagen. Ihre Kommission hat nachher entschieden, und zwar wieder mit einem relativ knappen Verhältnis von 7 zu 5 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Worum geht es?

Es geht um die sogenannten Versicherungsbroker, die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Die Versicherungsbroker sind - wie auch die Versicherungsgesellschaften, die Versicherer - Teil dieses Gesetzes. Mit dem Gesetz soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates eine Ombudspflicht auch für die Versicherungsbroker eingeführt werden.

Heute haben wir die Situation, dass im Bereich der Versicherer ein bewährtes System funktioniert. Es gibt dort zwei Ombudsstellen, eine Ombudsstelle für den Bereich Privatversicherungen und Suva und eine Ombudsstelle für den Bereich Krankenversicherungen. Diese Ombudsstellen funktionieren heute gut, und sie decken auch über 97 Prozent ihres Marktes ab. Das heisst, in diesen Bereichen haben die Konsumentinnen und Konsumenten, die Versicherten in diesem Land, einen guten und einen qualitativ hochstehenden Zugang zu Ombudsstellen. Dies gilt gemäss Bundesrat und Finma nicht für die sogenannten unabhängigen Broker. Unabhängige Broker sind nicht von einem Versicherer abhängig; es sind Broker, die in einem Treueverhältnis zum Kunden, zur Kundin stehen. Von diesen Brokern gibt es in der Schweiz heute ungefähr 8000 - es gibt 8000 freie Broker. Ein Viertel dieser freien Broker, also etwa 2000, gehören einer privaten Organisation an, der Swiss Insurance Brokers Association (Siba). Drei Viertel der freien Broker sind nirgends organisiert.

Der Bundesrat möchte nun eine Ombudspflicht für diese 8000 Broker einführen, d. h., er möchte eigentlich ein ähnliches System einführen, wie es heute für die Kranken- und Privatversicherer gilt. Das würde heissen, dass die privaten Broker, wenn sie das möchten, eine private Ombudsstelle schaffen könnten. Diese Ombudsstelle müsste dann noch gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie müsste beim Eidgenössischen Finanzdepartement registriert werden, der freie Zugang der Versicherten müsste gewährleistet werden, und es müssten gewisse Mindestvorgaben erfüllt werden, eben so, wie es heute bei den Ombudsstellen im Versicherungsbereich geregelt ist.

Die Frage, die sich in der Kommission gestellt hat und die sich auch heute für Sie stellt, ist folgende: Soll diese Ombudspflicht so eingeführt werden, wie es der Bundesrat vorsieht, also mit einer Pflicht für die freien Broker? Oder soll es gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Freiwilligkeit bleiben, sollen also die 8000 Broker die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie sich einer Ombudsstelle unterstellen möchten oder nicht?

Die Siba hat im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens angekündigt, dass sie plane, eine eigene Ombudsstelle zu errichten. Die Siba deckt mit ihren Mitgliedern allerdings, wie gesagt, nur einen Viertel des Marktes ab, und die Ombudsstelle existiert heute noch nicht. [PAGE 76]

Ihre Kommission hat sich mit 7 zu 5 Stimmen dafür entschieden, das Modell der Freiwilligkeit beizubehalten, den Versicherungsbrokern einen gewissen Vertrauensvorschuss zu geben und anzunehmen, dass sie wirklich eine Ombudsstelle schaffen werden, im Wissen, dass es eine freiwillige Ombudsstelle wäre, im Gegensatz zu den existierenden Ombudsstellen im Bereich der Suva und der Krankenversicherer.

Der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen; es gibt eine Minderheit.