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Engler Stefan · Ständerat · 2022-03-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte gerne zwei, drei Gedanken zur Revision der Verfassung unseres Kantons äussern.

Eine Änderung der Kantonsverfassung zieht bekanntlich ein Gewährleistungsverfahren auf Bundesebene nach sich. Gerade in Angelegenheiten des Wahlrechts war das in der Vergangenheit nicht immer ein Spaziergang, wenn man sich an die umstrittene Gewährleistung der Bündner Kantonsverfassung im Jahr 2004 oder an die verweigerte Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz im Jahr 2012/13 erinnert. Zwar ist dieser Gewährleistungsbeschluss, den wir heute hier vornehmen, aus Bundessicht ja nicht konstitutiv. Ein Kanton kann, mit anderen Worten, eine Verfassungsänderung schon vor Abschluss des Gewährleistungsverfahrens in Kraft setzen.

Genau das wurde im Kanton Graubünden notwendig, um nämlich für die Wahlen, die bereits in diesem Jahr stattfinden, über ein rechtskonformes Wahlsystem zu verfügen. Sie erinnern sich vielleicht, dass das Bundesgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 festgestellt hatte, dass das damalige Wahlsystem in Graubünden mindestens teilweise der Bundesverfassung widersprach, und zwar deshalb, weil für das Majorzverfahren gewisse Wahlkreise zu klein und andere zu gross seien. Das Bundesgericht überliess dann den Kantonen aber doch einen erheblichen politischen Spielraum, ihr Wahlsystem selbst zu organisieren. Unser Kanton ist in der Folge, nach langen Diskussionen und nachdem in den letzten Jahrzehnten viel gestritten und achtmal über das Wahlverfahren für das kantonale Parlament abgestimmt wurde, grossmehrheitlich zu einem neuen System gelangt: Mit rund 79 Prozent Ja-Stimmen sprachen sich die Bündnerinnen und Bündner für ein neues System aus, für das Wahlsystem "Doppelter Pukelsheim", das bereits in verschiedenen anderen Kantonen zur Anwendung kommt.

Angepasst auf Graubünden bedeutet dies, dass dieses System durch die Beibehaltung der bisherigen 39 Wahlkreise auch die grosse Vielfalt des Kantons in geografischer, kultureller, wirtschaftlicher, sprachlicher, gesellschaftlicher und konfessioneller Hinsicht abbilden kann. Ich glaube, die Bündnerinnen und Bündner sind froh, jetzt über ein bundesrechtskonformes Wahlsystem zu verfügen. Auch wenn es bereits in Kraft gesetzt wurde, steht der Gewährleistung entsprechend nichts im Wege.