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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-03-07

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Wir Grünen sind froh, dass jetzt endlich eine Regelung der Vermittlertätigkeit bei Krankenkassen auf dem Tisch liegt. Wir haben das seit Jahren gefordert. Denn Krankenkassenwerbung, speziell Telefonwerbung, ist ein grosser Ärger für die Bevölkerung. Sträflich wird es dann, wenn seitens der Beratenden bewusste Desinformation betrieben wird. Neu ankommende Migrantinnen und Migranten sind beispielsweise sehr gefährdet, darauf hereinzufallen. Ihnen wird von Landsleuten erklärt, in der Schweiz sei es ein Muss, eine Privatversicherung abzuschliessen. Denn, auch das ist klar, mit den Privatversicherungen können die Krankenkassen am meisten verdienen, mit der obligatorischen Krankenkasse praktisch nichts.

Entsprechend höher sind auch die Provisionen für eine Vermittlung, wenn eine Privatversicherung abgeschlossen werden kann. Teilweise sind sie unverschämt hoch. Die Krankenkassen geben im Durchschnitt pro Jahr bis zu 10 Millionen Franken aus, nur um zu werben bzw. Provisionen zu bezahlen. Dieses Geld würde eigentlich den Versicherten gehören. Denn warum braucht es überhaupt Werbung für Krankenkassen? Es handelt sich nicht um irgendeinen Markt, sondern um eine Sozialversicherung.

Nach Abschluss der Behandlung in der SGK stellte sich für uns dann ein Problem. Wird das Gesetz so verabschiedet, wie es die Mehrheit will, haben wir noch ein Placebo-Gesetz. Lohnt sich da die Zustimmung überhaupt noch? Klar, positiv ist: Wir haben dann ein Gesetz, die Telefonwerbung wird immerhin eingeschränkt, und Kaltakquise ist nicht mehr möglich. Auch gäbe es anständige Sanktionen bei Nichteinhaltung - falls die Mehrheit denn dabei bleibt. Und immerhin, das Gesetz gilt auch für die Zusatzversicherung, denn genau da kann ja verdient werden, da ist der Profit.

Aber negativ ist, falls es so bleibt, wie die Mehrheit will: Wir hätten nur eine Kann-Formulierung. Für uns ist klar: Es braucht ein Muss. Es braucht nicht nur ein "Wenn gewünscht"; diese Vereinbarung gehört gesetzlich geregelt. Wir wollen auch klar keine Einschränkung nur für diejenigen Vermittelnden, die nicht fest angestellt sind. Selbstverständlich soll sie für alle gelten. Es gibt keinen Grund, warum sie für einen Teil nicht gelten soll. Alle sollen bitte gut ausgebildet sein. Die Beschränkung der Entschädigung muss selbstverständlich für alle gelten. Auch da: Es gibt keinen Grund, warum sie nicht für alle gelten soll.

Zum Minimum gehört auch eine Beschränkung der Werbeeinnahmen. Für uns ist klar, das unterstützen wir, mit einer verbindlichen Einführung nach zwei Jahren.

Ich bitte Sie sehr, den entsprechenden Mehr- bzw. Minderheiten zuzustimmen. Eintreten ist auch für uns klar. Wie wir uns dann am Schluss entscheiden, hängt ganz davon ab, wie sich die Mehrheiten entwickeln werden. Wir hoffen, unsere Minderheiten werden an den meisten Orten zu Mehrheiten.