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Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-03-07

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Die Diskussion in der Kommission hat in der Tat gezeigt - wie es der Kommissionsberichterstatter ausgeführt hat -, dass sich eigentlich alle einig darüber sind, dass Jugendliche, die in der Schweiz eine Lehre begonnen haben, diese auch abschliessen können sollten. Uneinig sind wir uns indes darüber, ob das nach heutigem Recht möglich ist oder nicht. Der Kommissionsberichterstatter hat drei Gründe genannt, warum die Mehrheit - eine relativ knappe Mehrheit, aber trotzdem eine Mehrheit - in der Kommission der Meinung war, es bräuchte keine Gesetzesänderung.

Der erste Grund lautet, wir hätten in der Vergangenheit schon einmal darüber abgestimmt; wenn man einmal Nein gesagt habe, müsse man auch weiterhin Nein sagen. Das scheint mir ein etwas verzweifeltes Argument zu sein, denn wenn wir hier einfach sagen, dass das, was irgendwann einmal entschieden worden sei, bei neuer Ausgangslage nicht neu beurteilt werden dürfe, dann, glaube ich, kommen wir nicht wirklich weiter.

Materiell bleiben also eigentlich zwei Begründungen, die der Kommissionsberichterstatter erwähnt hat.

Das eine ist, dass wir ein "neues System" haben. Dieses neue System hat zugegebenermassen dazu geführt, dass weniger Fälle vorliegen, die hier infrage kommen könnten. Konstellationen, in denen eine Lehre genau wegen eines langwierigen Verfahrens abgebrochen werden muss, sind insgesamt seltener. Das ist richtig. Aber wir machen die Gesetze ja nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit bzw. auf heute, sondern wir machen die Gesetze vor allem auch für die Zukunft. Wie die Zukunft aussehen wird, wissen wir nicht. Ob die Verfahren zudem eingehalten werden können, wissen wir auch nicht. Das ist jetzt der Fall.

Schauen Sie nur einmal in die Zeitungen, schauen Sie, wie viele Menschen im Moment auf der Flucht sind. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es noch nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Wir stehen am Anfang einer europäischen Krise. Was noch kommen wird, wissen wir nicht. Damit dürfte das System letztlich wieder überlastet sein, weil uns niemand in der Kommission mit Sicherheit garantieren konnte, dass es nicht auch mit dem neuen System entsprechende Engpässe geben könnte. Es wurde im Grunde genommen eingeräumt, dass es solche Engpässe geben könnte. Dann haben wir wieder die gleiche Situation: Wir werden erneut einen Vorstoss machen, und bis der Vorstoss endlich ins Parlament kommt, ist die Krise bereits bewältigt. Vielleicht sitzt dann Ihr Nachfolger als Kommissionsberichterstatter da und sagt: "Jetzt ist doch wieder alles etwas besser." So können wir doch keine Gesetzgebung machen. Seien wir doch ehrlich: Wir sind in unserem Asylsystem nicht in der Lage zu gewährleisten, dass es auch in Zukunft keine solchen Fälle gibt.

Nun haben Sie gesagt, wenn das vorkomme, dann sei das natürlich schlecht, aber dann gebe es immer noch Einzelfallentscheide und Härtefallentscheidungen. Sie haben gesagt, man könne dann eine Ausnahme machen. Das ist so ein Punkt, der mich jedes Mal stört. Es geht nicht darum, im Ausnahmefall Entscheide zu treffen, sondern es geht darum, einen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Sie wollen ja auch nicht nur ausnahmsweise, wenn Sie ein Härtefall sind, AHV beziehen oder sonst ein Recht beanspruchen, sondern Sie wollen, dass definiert wird, wie die rechtlichen Grundlagen sind, die für Sie im Leben gelten. Das gilt eben auch im Asylsystem. Deshalb geht es nicht darum, dass die Kantone oder das SEM ausnahmsweise ein Recht einräumen können, sondern es geht darum, dass ein entsprechender Rechtsanspruch gewährleistet wird.

Deshalb, ich fasse es zusammen, wie Sie es gemacht haben: Erstens kann ich die Begründung, dass wir immer Nein sagen, weil wir einmal Nein gesagt haben, nicht wirklich als gesetzgeberisch visionär wahrnehmen. Zweitens: Wir wissen nicht, wie sich die Situation entwickelt, und wir müssen für die Zukunft Gesetze machen. Drittens: Es geht darum, im Gesetz Rechtsansprüche zu verankern, nicht Ausnahmebestimmungen.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und damit die Motion anzunehmen.