Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-07
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-07
Wortprotokoll
Wenn man zurückblickt - Herr Ständerat Fässler hat das wirklich gut erklärt -, dann war natürlich die Situation im Zuge der Migrationskrise von 2014 eine andere. Es gab wirklich zahlreiche Menschen, die über Jahre in einem Asylverfahren waren und tatsächlich eine Lehre angetreten hatten, einen negativen Asylentscheid erhielten und dann die Schweiz verlassen, also die Lehre abbrechen mussten. Das war eben im Zuge der Migrationskrise. [PAGE 105]
Wir sind heute aber in einer anderen Zeitphase: Das Volk hat das neue Asylgesetz 2016 - wenn ich mich recht erinnere - angenommen; seit dem 1. März 2019 ist es in Kraft. Herr Grossen hat seine Motion ein halbes Jahr nach Inkrafttreten dieser Vorlage eingereicht. Was ist heute die Ausgangslage? Die Ausgangslage ist, dass nach 140 Tagen ein erstinstanzlicher Entscheid ergeht. Wir haben ein beschleunigtes Verfahren. Das heisst also, nach dieser Zeit, nach dreieinhalb Monaten, weiss man, ob man die Schweiz verlassen muss oder nicht. In diesem Zeitpunkt eine Lehre anzutreten, ist schon etwas problematisch.
Interessant ist, dass die verschiedenen Motionen - Sie haben die Motion Markwalder erwähnt; jetzt geht es um die Motion Grossen Jürg - aus dem Kanton Bern kommen. Im Kanton Bern gab es tatsächlich stossende Fälle; ich habe das schon bei der Behandlung der Motion der SPK-N gesagt, Sie können sich erinnern, Herr Stöckli. Da hat z. B. der kantonale Migrationsdienst, die Sicherheitsdirektion, eine Ausreise verfügt, und die Volkswirtschaftsdirektion des gleichen Kantons hat bei derselben Person die Lehre genehmigt. Das ist dann schon etwas schwierig, wenn sich zwei Departemente im gleichen Kanton sozusagen widersprechen. Deshalb ist es nicht sehr erstaunlich - es gab verschiedene Fälle, über die in den Medien berichtet wurde -, dass solche Vorstösse vor allem aus dem Kanton Bern kommen.
Nun, ich habe es gesagt, die Ausgangslage hat sich verändert. Herr Ständerat Jositsch hat gesagt, sie sei nicht anders geworden. Nein, ich würde sagen, sie hat sich noch einmal verbessert, seit Sie die Motion im März 2021 abgelehnt haben. Die Pendenzen wurden noch einmal reduziert. Herr[NB]Fässler hat darauf hingewiesen: Im September 2019 gab es 7390 altrechtliche Fälle, jetzt sind es noch 124. Im Bereich der Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren sind 16 Personen betroffen. Wir hatten seit Juni 2021 fünf Gesuche auf Verlängerung. Wie Sie wissen, hat das SEM in der Zwischenzeit seine Weisungen angepasst, die Ausreisefrist kann verlängert werden. Es gab fünf Gesuche. Vier wurden bewilligt, eines ist noch hängig. Man kann im Einzelfall heute im geänderten Umfeld sicher auch diesen Personen Rechnung tragen und, so denke ich, auch den Verhältnissen gerecht werden. Das ist die Weisung, die geändert worden ist. Dann möchte ich noch Folgendes sagen: Es ist einem Kanton dann, wenn es nach heutigem Asylgesetz wirklich schwerwiegende persönliche Härtefälle gibt, möglich, dem Bund diese zu beantragen.
Monsieur Juillard, vous avez dit qu'il y a des personnes qui ne peuvent pas rentrer. Oui, c'est vrai. Mais dans ce cas-là, il y a une admission provisoire. On parle peut-être ici d'une situation un peu différente parce que la décision est rendue très rapidement, au bout de 140 jours. Alors, si vous concluez un contrat d'apprentissage après un verdict négatif, il y a quand même un certain risque. Mais si la personne ne peut pas rentrer, elle est admise à titre provisoire. Là bien sûr, il y a pas mal de cas; par exemple maintenant les Afghans ne peuvent pas rentrer, et il y a aussi d'autres personnes comme les Erythréens.
Herr Jositsch hat darauf hingewiesen, dass wir wiederum in einer sehr tragischen Situation sind. Ja, ich kann sagen, dass ich mich fast Tag und Nacht mit der Frage der Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftige. Sie haben es ja mitbekommen: Die Konsultation läuft; der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag beschliessen, dass für diese Personen der Status S angewendet wird. Das heisst, sie kommen gar nicht erst in ein Asylverfahren. Sie haben damit einen formlosen Schutz. Dieser Status S gilt zuerst einmal für ein Jahr und kann dann verlängert werden. Wenn der Bundesrat ihn nach fünf Jahren nicht widerruft, gibt es eine B-Bewilligung. Ich denke, dass wir dort eine andere Situation haben als hier.
Hier möchte ich Sie bitten, doch auf der Linie des geänderten Asylrechts zu bleiben, das auch das Schweizervolk angenommen hat. Ich möchte Ihnen auch noch einmal klar sagen, dass im Einzelfall Möglichkeiten bestehen. Man kann diese Fälle regeln. Für Personen mit einem negativen Asylentscheid in jedem Fall einen Rechtsanspruch zu schaffen, wäre nicht ganz unproblematisch. Herr Bauer hat darauf hingewiesen: Sie würden auch eine Ungleichheit zu Ausländerinnen und Ausländern schaffen, die nicht in einem Asylverfahren sind und die die Schweiz möglicherweise auch verlassen müssen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, hier auf der Linie Ihrer Entscheide zu bleiben.