Sauter Regine · Nationalrat · 2022-03-07
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-07
Wortprotokoll
Ziel der Vorlage, über die Sie im Folgenden diskutieren, ist die Modernisierung der Aufsicht über die Sozialversicherungen in der ersten Säule, also die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Dieses Ziel soll über eine verstärkte Risikoorientierung in der Aufsicht, eine verbesserte Governance sowie eine zweckmässige Steuerung der Informationssysteme in der ersten Säule erreicht werden.
Die Aufsicht über die AHV ist seit 1948 praktisch unverändert geblieben. Angesichts der technischen Entwicklungen, der zunehmenden Bedeutung von Informationssystemen für die Durchführung der ersten Säule und angesichts der höheren Anforderungen, die heute an die Governance gestellt werden, wurde eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen nötig. Die heute zur Verfügung stehenden Instrumente sind nicht mehr zeitgemäss. Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Governance lückenhaft.
Die Vorlage verfolgt drei Stossrichtungen:
1.[NB]Für die AHV, die EO, die EL, die Familienzulagen in der Landwirtschaft und, soweit nötig, für die IV soll die risikoorientierte Aufsicht verstärkt werden. Hierfür werden die Durchführungsstellen gesetzlich verpflichtet, moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einzuführen. Gleichzeitig werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert.
2.[NB]Im Gesetz werden Bestimmungen betreffend Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz verankert, um die Good Governance in der ersten Säule zu gewährleisten.
3.[NB]Schliesslich soll mit gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt werden, dass die Informationssysteme die notwendige Stabilität und Anpassungsfähigkeit sowie die Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten.
Der Bundesrat hat zudem Verbesserungen im Bereich der zweiten Säule, eine Präzisierung der Aufgaben von Experten sowie Vorgaben bezüglich der Sicherstellung der Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden in seinen Entwurf aufgenommen.
Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession 2021 beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
Ihre SGK hat das Geschäft an zwei Sitzungen beraten. Eintreten war ebenfalls nicht bestritten. Die Kommission teilt die Ansicht von Bundesrat und Ständerat, dass Handlungsbedarf gegeben ist. In der Gesamtabstimmung hat sie der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Kontrovers ist jedoch insbesondere die Frage diskutiert worden, wie weit die Vorgaben des Gesetzgebers an Informationssysteme, die für die Durchführung genutzt werden, gehen können oder gehen sollen. Welcher Detaillierungsgrad ist noch praktikabel, respektive was erschwert letztlich lediglich die Tätigkeit der Durchführungsstellen? Der Ständerat hat sich hier für eine schlankere Lösung als der Bundesrat entschieden, für eine Lösung, die nicht zu stark in die Organisation eingreift. Diesem Entscheid folgt die Mehrheit Ihrer [PAGE 216] Kommission. Es soll der Aufsichtsstelle obliegen zu beurteilen, ob die Systeme konform sind, ob sie funktionieren. Sie hat aber nicht ins Operative einzugreifen.
Bei den Bestimmungen betreffend die Aufsicht über das BVG hat insbesondere die Frage, ob kantonale Regierungsmitglieder und Angestellte der öffentlichen Verwaltung weiterhin in kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden vertreten sein dürfen, zu Diskussionen geführt. Der Bundesrat will diese Praxis mit seiner Vorlage unterbinden. Der Ständerat hat sich gegen den Entwurf des Bundesrates entschieden. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist mit dem Bundesrat der Meinung, dass aus Gründen der Governance der Einsitz von Regierungsmitgliedern und Verwaltungsangestellten in Aufsichtsbehörden abzulehnen ist.
Schliesslich wurde die Thematik der Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit kontrovers diskutiert. Der Ständerat lehnte eine solche Bestimmung ab, ebenfalls die Mehrheit Ihrer Kommission; dies zum einen aus formellen Gründen, zum andern aber auch aus materiellen Gründen, weil man der Ansicht war, dass das heutige System gut funktioniert. Ich werde dazu in der Detailberatung noch mehr ausführen.
Ausführlich diskutierte Ihre Kommission schliesslich die Fragen der Organisation und Aufgaben von Zentraler Ausgleichsstelle und Compenswiss sowie der Governance von Compenswiss. Wir haben uns durch die Eidgenössische Finanzkontrolle darüber informieren lassen. Ausserdem lag uns diesbezüglich ein Mitbericht mit einem Antrag der Finanzkommission des Nationalrates vor, welcher sich wiederum auf die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle stützt. Konkret fordert die Finanzkontrolle, dass die Zentrale Ausgleichsstelle und Compenswiss zusammenzulegen seien und diese neue Struktur in eine Sozialversicherungsanstalt des Bundes zu überführen sei.
Heute bestehen zwei Stellen, die für die zentralisierten Aufgaben der ersten Säule zuständig sind, eben die ZAS und Compenswiss. Ihre Kommission teilt die Ansicht, dass die derzeitige Aufteilung in zwei getrennte Stellen mit unterschiedlichem Rechtsstatus, die zudem noch zwei verschiedenen Departementen angegliedert sind, governance- und aufsichtstechnisch problematisch ist. Allerdings ist man der Meinung, dass die damit verbundenen Fragen und mögliche organisatorische Varianten sorgfältig zu prüfen sind und dies den Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision sprengen würde.
In diesem Sinne hat die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Kommissionsmotion mit einem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat beschlossen. Sie haben diese letzte Woche angenommen.