Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-03-07
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-03-07
Wortprotokoll
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Aufsicht über die AHV, die EL, die EO und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisiert werden. Die Aufsicht über die AHV ist seit 1948 nahezu unverändert geblieben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Governance sind lückenhaft. In der heutigen Gesetzgebung ist kaum etwas zu Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz verankert. Eine der drei Hauptstossrichtungen der Vorlage ist es, Good Governance in der ersten Säule zu gewährleisten, so der Bundesrat. Das ist grundsätzlich richtig, gut und notwendig. Governance und Aufsicht sind den Grünen wichtig. Die grüne Fraktion ist für Eintreten.
Ich lege offen, dass ich in meiner Zeit als Regierungsrätin auch Präsidentin der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht war. Dies hilft mir, die Vorlage besser zu beurteilen.
Es gibt vier bedeutende Aspekte, welche die grüne Fraktion bei der Vorlage problematisch findet:
1.[NB]Auf Seite 13 der Botschaft ist die Aufsicht über die Durchführungsstellen gut dargestellt. Es gibt die fachliche Aufsicht, die finanzielle Aufsicht und die administrative Aufsicht, welche auf diverse Stellen verteilt sind. Die grüne Fraktion teilt hier die Meinung der Finanzkommission und der FinDel, welche Handlungsbedarf diagnostizierten. Die FK-N empfiehlt die Zusammenlegung aller Durchführungsaufgaben. Dabei gehört auch die Finanzanlage zur Durchführung, wie dies auch bei den Pensionskassen, bei der Publica oder bei der Suva der Fall ist.
Der Bund macht nicht das, was er von den Kantonen verlangt. Er trennt Aufsicht und Durchführung nicht. Gemäss AHVG werden die Kantone verpflichtet, eine kantonale Ausgleichskasse als selbstständige öffentliche Anstalt zu führen. Der Bund führt jedoch die Ausgleichskasse für das Bundespersonal sowie für das Personal von Betrieben, die dem Bund nahestehen, selbst und nicht als selbstständige öffentliche Anstalt, und zwar im gleichen Departement, in dem er seine Interessen als Arbeitgeber vertritt. Damit trennt der Bund die Aufsicht und die Durchführung nicht, was keiner Good Governance entspricht.
Da der Bundesrat dieses Problem seit Jahren vor sich herschiebt und nicht löst, wurde eine entsprechende Motion der SGK-N nötig, welche Beratungen in der FinDel und der FK auslöste und letzte Woche vom Nationalrat ohne Gegenstimme gutgeheissen worden ist.
2.[NB]Die grüne Fraktion sieht bei den Brokerentschädigungen dringenden Handlungsbedarf. Die Gefahr, dass die Broker nicht diejenige Pensionskasse empfehlen, die für die Arbeitnehmerinnen am besten wäre, sondern diejenige, die am meisten Provision und Courtage bezahlt, ist gross. Es braucht dringend Leitplanken vom Bundesrat, damit die Broker nach Aufwand entschädigt werden und es keine Fehlanreize gibt, jene Pensionskassen zu wählen, welche die Broker am besten entschädigen. Und es braucht Transparenz; es braucht Transparenz bei den Maklergebühren.
3.[NB]Das Ziel einer unabhängigen BVG-Aufsicht haben wir noch nicht erreicht. Was sucht die Branche, die sich dann selbst beaufsichtigt, in der Aufsicht? Liberty gestaltet den Vorsorgemarkt der Zukunft mit, so lautet ihre Werbung, und Liberty sitzt auch in der Aufsicht über das BVG. Ist das Governance?
4.[NB]Exekutivmitglieder in der Oberaufsicht: Ja, die Grünen sind dafür, aber das soll nicht für Regierungsratsmitglieder gelten, deren Departemente mit den Fragen der zweiten Säule betraut sind.
Leider hat den Bundesrat beim Thema Governance der Mut verlassen. Hier haben wir die Chance, noch einige Nachbesserungen zu machen.