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Wicki Hans · Ständerat · 2022-03-08

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08

Wortprotokoll

Die Einfügung der Absätze 6bis, 6ter und 6quater durch den Nationalrat führte in der Kommission zu einer lebhaften Diskussion. Aus formaler Sicht ist dabei zu bemerken, dass von der Mehrheit gegenüber der Fassung des Nationalrates der Zusatz "während der obligatorischen Schulpflicht" eingefügt wurde. Damit besteht zwischen der deutschen und der französischen Fassung keine Diskrepanz mehr.

Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diese drei Absätze anzunehmen, während die Minderheit die Verwerfung derselben beantragt.

Für die Mehrheit stand insbesondere im Fokus, dass die Möglichkeit von schweizweiten Reisen für schulpflichtige Kinder aus verschiedenen Gründen von Relevanz ist. Dazu gehört der nationale Zusammenhalt ebenso wie die Förderung der sportlichen Betätigung. Zugleich erweitern diese nicht nur die geografischen Kenntnisse, sondern fördern langfristig auch den Tourismus.

Nicht zuletzt bewegen sich die Ergänzungen des Nationalrates im Rahmen einer Forderung, die seinerzeit durch vier parlamentarische Initiativen eingebracht worden war. Diese forderten, dass Tageskarten für Schulreisen nur noch um die 5 Franken kosten sollten; dies wesentlich vor dem Hintergrund des bekannten Bundesgerichtsurteils vom 7. Dezember 2017, wonach der Beitrag der Schüler für eine Schulreise 16 Franken nicht überschreiten darf. Diese Vorstösse wurden von der nationalrätlichen Schwesterkommission aufgenommen. Für deren Umsetzung stellt das PBG das geeignete Gesetz dar, da es die rechtliche Grundlage für die Tarifgestaltung bildet.

Seitens der Minderheit werden dagegen mehrere Punkte moniert. So macht sie eine Diskriminierung geltend, da mit der Ergänzung primär der ÖV unterstützt werde, während beispielsweise private Carunternehmen davon nicht profitieren könnten. Zudem werde der Föderalismus untergraben, da die Organisation und vor allem die finanzielle Verantwortung von schulischen Anliegen in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden falle. Hier wird dabei insbesondere Absatz 6quater kritisiert, da die Kosten damit dem Bund übertragen werden.

Gegen den ersten Punkt wird seitens der Mehrheit eingebracht, dass das Gesetz sich nun einmal auf die konzessionierten Transportunternehmen erstrecke, weshalb etwa private Carunternehmen gar nicht erfasst werden könnten. Zudem waren die vier genannten Vorstösse auf den ÖV ausgerichtet.

In Bezug auf den Einwand bezüglich des Föderalismus ist immerhin zu bemerken, dass die Kostentragungspflicht durch den Bund eine Entlastung darstellt. Insbesondere ist es aber auch eine Vereinfachung im Gesamtprozess, da damit eine Gesamtlösung geschaffen werden kann. Nicht zuletzt tragen bereits heute die Kantone und Gemeinden die Hauptlast der Kosten für Schulreisen und Schulausflüge. Der Beitrag des Bundes, der mit der Annahme von Absatz 6quater auf 20 Millionen Franken geschätzt wird, ist demgegenüber sehr moderat und ein positives Signal.

Dabei ist abschliessend zu beachten, dass insbesondere die Forderungen der Absätze 6bis und 6ter ohnehin aufgrund der Umsetzung der erwähnten Vorstösse ins Gesetz kommen werden. Somit wären sie dann immerhin schon im Gesetz enthalten.

Angesichts der angeführten Überlegungen beantragt Ihnen daher die Mehrheit der Kommission, den Ergänzungen des Nationalrates zuzustimmen.