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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-08

Wortprotokoll

Ich nehme gerne für mich in Anspruch, ein Herz für historisches Rollmaterial zu haben. Sie, Herr Ständerat Engler, haben auch noch dazu beigetragen, als Sie uns letztes Jahr als Präsident der KVF mit der schönen Lokomotive "Krokodil" von Davos nach Filisur gebracht haben. Das ist unvergessen, und ich kann das auch allen sehr gerne empfehlen. Doch trotz dieser wunderbaren Erinnerung und der schönen Emotion, die damit verbunden ist, müssen wir hier, glaube ich, schon etwas rational bleiben.

Wir befinden uns hier im Bereich des Gesetzes, bei dem es um den bestellten Verkehr geht. Wie gesagt, hier bezahlen Bund und Kantone das, was im Regionalverkehr gemeinsam bestellt wird. Wenn im Rahmen dieses bestellten Verkehrs historisches Rollmaterial eingesetzt wird und dieses fahrplanmässig verkehrt, dann wird das abgegolten. Wenn Sie nun aber beginnen, auch Einsätze von Rollmaterial zu finanzieren, die nicht bestellt sind, dann stellt sich die Frage, wer am Schluss noch sagt, was man finanzieren will.

Der Kommissionssprecher hat schon darauf hingewiesen, vergessen Sie das nicht: Wenn Sie heute dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen, werden Sie morgen schon die ersten Briefe erhalten. Diejenigen, die historisches Rollmaterial mit viel Freiwilligenarbeit wunderbar instand halten und auch dafür sorgen, dass dieses wertvolle Kulturgut erhalten bleibt, werden nichts bekommen, wenn sie nicht bei einem Unternehmen sind, das zufälligerweise auch noch im bestellten Regionalverkehr tätig ist. Das ist diese Ungleichbehandlung, die Ihr Kommissionssprecher erwähnt hat. Ich bitte Sie, sich auch das gut zu überlegen. Es wären diejenigen im Vorteil, die historisches Rollmaterial bei einem Unternehmen haben, das auch noch im bestellten Verkehr tätig ist. Wenn sie aber nicht dort tätig sind, dann erhalten sie - auch wenn Sie heute dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmen - weiterhin keine solche Unterstützung.

Die Frage von Herrn Ständerat Dittli kann ich gerne beantworten. Es stimmt: Das Kursschiff auf dem Vierwaldstättersee würde auch zu Absatz 1ter dazugehören. Dieses würde sozusagen über den See "rollen". (Heiterkeit) Dazu kommt es eben, wenn Sie Bestimmungen einfügen, die vorher nicht vom Bundesrat geprüft worden sind; dann entstehen solche kleinen Inkonsistenzen. Aber solches kann man verkraften. Die Betonung liegt natürlich nicht darauf, dass das Schiff rollen würde; vielmehr ist die Bedingung, dass es kursmässig unterwegs ist, weil es sich dann eben um bestellten Verkehr handelt. Hier haben Bund und Kantone ja gesagt, dass man das finanzieren wolle, wenn es sich um einen Teil des Regionalverkehrs handle. Das Gleiche gilt für die Seilbahnen. Wenn es sich aber um nicht bestellten Verkehr handelt, dann fällt das eben nicht unter dieses Gesetz, und zwar unabhängig davon, ob das Verkehrsmittel historisch ist oder nicht.

Ich weiss, hier müssen Sie jetzt wahrscheinlich ein bisschen Emotionen und Verstand trennen, das ist manchmal nicht so einfach. Aber ich bitte Sie: Wenn Sie hier diese Türe öffnen, dann schaffen Sie einfach wirklich die nächste Abgrenzungsschwierigkeit. Ich glaube, es will hier ja niemand sagen, man könne jetzt historisches Rollmaterial auch noch im Rahmen eines solchen Gesetzes generell abgelten. [PAGE 118]

Deshalb bitte ich Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen, sich trotzdem an diesem Rollmaterial zu freuen und auch allen zu danken, die dafür sorgen, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, ausserfahrplanmässig solche schönen Fahrten zu machen.