Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09
Wortprotokoll
Der Schiessplatz in Forel im Kanton Freiburg wird seit 1928 von der Luftwaffe für Übungen genutzt. Er ist einer der drei letzten Fliegerschiessplätze für das Luft-Boden-Schiessen. Heute finden in Forel an rund zehn Tagen pro Jahr Schiesstrainings statt. Seit einiger Zeit wird der Standort auch für andere militärische Übungen benutzt, insbesondere für das Überlebenstraining der Piloten im Wasser. Grundlage für die Schiessübungen in Forel ist eine Vereinbarung des VBS mit den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt von 1990. Der Schiessplatz ist zudem vom Bundesrat im Sachplan Militär definiert.
Seit Längerem wird in Forel nur noch Übungsmunition ohne Explosivstoffe eingesetzt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Metallgeschosse. Bis in die 1950er-Jahre kam auch explosive Munition zum Einsatz. Deswegen muss trotzdem mit Blindgängern und Explosivstoffen gerechnet werden. Das VBS hat 2015 eine Analyse des Wassers in Forel durchgeführt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die gemessenen Schwermetallgehalte unter den gesetzlichen Grenzwerten lagen. Zudem korrelierten sie mit den Werten von Referenzstandorten. Letztes Jahr hat mein Departement erneut Untersuchungen zur Wasserqualität durchgeführt und zusätzlich Sedimentproben analysiert. Ziel war es, das Gefährdungspotenzial durch die Munitionsrückstände zu beurteilen. Wie bereits 2015 haben wir die Untersuchungen vorgängig mit unseren Vertragspartnern, den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Waadt, besprochen. Zudem waren dieses Mal auch das Bundesamt für Umwelt und die Naturschutzorganisationen Pro Natura und Association de la Grande Cariçaie involviert. Gemäss den Analyseresultaten wurden in den Wasser- und Sedimentproben keine Explosivstoffe nachgewiesen.
Bei den untersuchten Metallen befinden sich die Konzentrationen in einem ähnlichen Bereich wie die Werte aus den Proben von Referenzstandorten. Dieses Ergebnis ist erst einmal beruhigend. Es zeigt, dass kaum Schadstoffe aus der Munition freigesetzt wurden. Die detaillierten Untersuchungsergebnisse wurden im vergangenen September veröffentlicht. Zuvor haben wir sie wieder mit unseren Partnern diskutiert und gemeinsam das weitere Vorgehen beschlossen. Die Analyseresultate lassen keine vollständige Beurteilung nach der neuen Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt zu. Deshalb haben wir vereinbart, dass weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Nach dem heutigen Kenntnisstand geht von den Munitionsrückständen keine unmittelbare Gefährdung für den Neuenburgersee aus.
Ich habe jedoch Verständnis für das Anliegen des Motionärs. Es ist mit den heutigen Vorstellungen einer intakten Natur nur schwer vereinbar, wenn Munitionsrückstände gut sichtbar und nur wenig unterhalb der Seeoberfläche zurückgelassen werden. Der Umwelt- und Naturschutz ist mir ein besonderes Anliegen. Ich habe die Armee deshalb letzten September beauftragt, die Notwendigkeit des Schiesstrainings mit Kampfflugzeugen zu überprüfen und ein Konzept für die Räumung der Munitionsrückstände in Forel zu erarbeiten. Dieses soll aufzeigen, wie geräumt werden kann und welche zeitlichen, personellen und finanziellen Konsequenzen das hat. Das Konzept soll bis im Sommer 2022 vorliegen. Es ist[NB]eine[NB]der[NB]Grundlagen, um die nächsten Schritte zu beschliessen.
Die Motion verlangt, die Schiessübungen in Forel zum Schutz der Umwelt einzustellen. Aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse besteht dazu keine Notwendigkeit. Wie bereits ausgeführt, hat das VBS jedoch die nötigen Arbeiten eingeleitet, um den Bedarf für die Schiessübungen zu überprüfen und ein Konzept für eine allfällige Räumung der Munitionsrückstände zu entwickeln. Dem Anliegen der Motion, nämlich die Umwelt zu schützen, kommt das VBS somit bereits nach.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.