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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-03-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-03-09

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Binder-Keller bezieht sich in ihrem Postulat auf einen Postulatsbericht zur Verhinderung der Verbreitung von Hassrede und extremistischer Propaganda sowie zu Massnahmen zur Kontrolle von Personen, die solches Gedankengut verbreiten. Sie bittet den Bundesrat, diesen Bericht um die Thematik der Unterwanderung von zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen in der Schweiz durch Extremisten zu ergänzen.

Der Bundesrat ist sich der Gefahren bewusst, die von extremistischen Strömungen ausgehen. Es bestehen heute verschiedene Möglichkeiten, extremistische Tendenzen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen zu erkennen. Einerseits verfolgt der Nachrichtendienst des Bundes in Bezug auf den dschihadistischen Terrorismus und den gewalttätigen Extremismus einen präventiven Ansatz. Andererseits hat der Sicherheitsverbund Schweiz im Dezember 2017 den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus lanciert. Er überwacht die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen und diesbezüglicher Projekte.

Die Massnahmen, die sowohl vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als auch von den Sicherheitsbehörden ergriffen wie auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes (NAP) umgesetzt werden, ermöglichen es, Extremismus allgemein zu erfassen und dessen gewalttätigen Erscheinungsformen vorzubeugen. Hingegen geht die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Aktivitäten über den im Nachrichtendienstgesetz festgelegten gesetzlichen Rahmen hinaus. Der NDB darf solche Informationen nur bearbeiten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten oder gewalttätige extremistische Tätigkeiten vorbereitet oder durchgeführt werden.

Über die bereits bestehenden Massnahmen hinaus sind folgende weitere geplant: Einerseits prüft das Bundesamt für Polizei in Zusammenarbeit mit dem NDB im Rahmen der hängigen Revision des Nachrichtendienstgesetzes rechtliche Möglichkeiten, um die Auslandfinanzierung von religiösen Einrichtungen, die Gewalt, Extremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, besser zu erkennen, zu überwachen und zu verhindern. Damit soll das geltende Instrumentarium des NDB gestärkt werden. Andererseits sieht die vom Parlament im März 2021 verabschiedete Revision des Geldwäschereigesetzes vor, dass sich Vereine ins Handelsregister eintragen lassen müssen, bei denen aufgrund ihres Auslandbezugs das Risiko besteht, dass sie zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden.

Angesichts dieser bereits bestehenden und der künftigen Möglichkeiten zur Erkennung extremistischer Tendenzen in zivilgesellschaftlichen Vereinen und Institutionen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die gewünschte Erweiterung des Berichtes nicht nötig ist.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.