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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2022-03-09

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-09

Wortprotokoll

Ich vertrete in diesem ersten Block, wo es um das automatisierte Fahren geht, zwei Minderheiten.

Die erste Minderheit Schlatter betrifft Artikel 25c Absatz 1bis. In diesem Artikel geht es um die Zulassung von automatisierten Fahrzeugen auf bestimmten Strecken. Zum heutigen Zeitpunkt sind führerlose Fahrzeuge noch weit davon entfernt, in komplexen Verkehrssituationen zu funktionieren. Entgegen den Versprechungen, die uns schon vor zehn Jahren gemacht wurden, sind vollautomatisierte Fahrzeuge noch immer nicht in der Lage, mit Menschen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind, zu interagieren und ihr Verkehrsverhalten derart einzuschätzen, dass sie sie nicht gefährden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Rahmen für die Entwicklung in den nächsten fünf, zehn Jahren vorgeben. Für [PAGE 293] mich ist klar: In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird sich an dieser Situation nicht grundlegend etwas ändern.

Deshalb schlage ich mit meinem Minderheitsantrag vor, die Zulassung von führerlosen, vollautomatisch betriebenen Fahrzeugen zunächst auf Strecken zu beschränken, die über keinen oder nur wenig Mischverkehr verfügen, namentlich Autobahnen oder Autostrassen oder auch Nebenstrassen mit geringem Langsamverkehrsaufkommen. Je nach technologischer Entwicklung in den nächsten Jahren kann dies jederzeit bei einer nächsten Revision überprüft werden. Ich bitte Sie, hier meine Minderheit zu unterstützen.

Die zweite Minderheit Schlatter betrifft Artikel 25d zu den sogenannten führerlosen Fahrzeugen mit geringen Dimensionen und geringer Geschwindigkeit. Konkret geht es hier zum Beispiel um Lieferroboter, die im Ausland in vielen Städten schon verbreitet sind. Nun kann man sagen: Ja, wir wollen auch hier für die technologische Entwicklung offen sein und wollen den Unternehmen, die Lieferroboter produzieren, auch in der Schweiz den Markt öffnen. Das ist gut und recht, nur stellen sich Probleme: Wo sollen diese Fahrzeuge verkehren?

Aktuell lehnt der Bundesrat eine Zulassung auf dem Trottoir beispielsweise ab. Im Bericht "Verkehrsflächen für den Langsamverkehr" vom 10. Dezember 2021 bekräftigt der Bundesrat seine Haltung, dass Fahrzeuge grundsätzlich nicht auf Fussverkehrsflächen verkehren sollen. Dieser heute verbreitete Grundsatz ist einfach zu vermitteln und durchsetzbar. Aber der Blick ins Ausland zeigt: Lieferroboter verkehren auf dem Trottoir. In einigen Städten im Ausland hat die Verbreitung von Lieferrobotern in der Corona-Zeit derart zugenommen, dass sie ein grosses Politikum und auch ein Ärgernis geworden sind. So bestellen sich in den USA beispielsweise Menschen ihr Take-away-Mittagessen mit dem Lieferroboter, was zu völlig verstopften Trottoirs und zu heftigen politischen Auseinandersetzungen geführt hat. Die Situation lässt sich vielleicht vergleichen mit derjenigen der Leihvelos, die wir vor einigen Jahren hatten und deren Verbreitung und Parkierung auch grosse Probleme verursacht hat. Die Probleme mit den Lieferrobotern könnten ebenso gross werden, denn es bleibt komplett ungeklärt, wo sie denn fahren und halten sollen.

Dieses Gesetz, so wurde immer wieder betont, soll für die Zukunft fit machen, soll Innovationen zulassen. Aber bei einer blinden Zulassung von Fahrzeugen und Lieferrobotern sind Konflikte vorprogrammiert. Diese Konflikte werden einfach ausgeklammert.

Ich bitte Sie daher, hier einen Riegel vorzuschieben und auch bei Artikel 25d meine Minderheit zu unterstützen.