preparatory:AB 29760
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-02
Wortprotokoll
Sie wissen, dass wir schon vor der Aktion Genesis oder Landslide konkrete Massnahmen ergriffen und auch neue Instrumente geschaffen haben. Ich möchte zuerst generell darauf eingehen und dann darauf, was - gerade auch gestützt auf die Aktion Genesis oder Landslide - vorgesehen ist.
Wir haben Ende des letzten Jahres die Cybercrime-Konvention des Europarates unterzeichnet. Wir haben per 1. April 2002 die neue Bestimmung im Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt, die den Besitz von Kinderpornographie verbietet und die übrigens auch eine wichtige Grundlage für die Arbeiten in Zusammenhang mit der Aktion Genesis war. Wir haben die Koordinationsstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalität im Bundesamt für Polizei aufgebaut und können sie im Januar des nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Ein Vollbetrieb mit vorerst acht Stellen sollte im Verlauf des ersten Quartals möglich sein. 24 Kantone haben ihre Beteiligung bereits zugesichert. Ich hoffe, dass wir auch noch die restlichen Kantone mit beteiligen können werden. Die Türen in jenen Kantonen sind jedenfalls noch nicht ganz zugeschlagen.
Im Weiteren wird nächstes Jahr der Bericht der Expertenkommission vorliegen, welchen wir gestützt auf die Motion Pfisterer Thomas in Auftrag gegeben haben. Dieser Bericht soll über die strafrechtlichen Aspekte und Massnahmen gegen Rechtsverletzungen Aufschluss geben, welche im Zusammenhang mit dem Internet begangen wurden.
Das Strafrecht und die nationale Koordination bilden allerdings nur einen Teil des Kampfes und des Engagements gegen die Internetkriminalität, insbesondere im Bereich der Kinderpornographie. Es ist uns allen klar, dass diese Kriminalitätsform nicht an den Landesgrenzen Halt macht und eine internationale Vernetzung bei der Bekämpfung von besonderer Wichtigkeit ist. Eben deshalb haben wir die Cybercrime-Konvention des Europarates unterzeichnet.
Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wollen wir auch das Verbindungsbeamtennetz erweitern. Wir werden einen Polizeiattaché nach Thailand entsenden. Ich möchte auch auf die Tagung zum Thema Verbrechen gegen Kinder hinweisen, welche im vergangenen Oktober in Thun stattgefunden hat, sowie auch generell auf die geplante Zusammenarbeit mit Europol.
Zur Aktion Genesis zuerst eine Vorbemerkung: Ich bin davon überzeugt, dass diese Aktion auch präventive Wirkung haben wird. Denn sie führt vor Augen, dass wir nicht nur den Willen bekunden, gegen solche Kriminalitätsformen vorgehen zu wollen, sondern wir haben auch gezeigt, dass wir es rigoros tun und dass auch in der Schweiz solche Delikte aufgedeckt werden können. Diese Operation gibt uns aber auch die Gelegenheit, den Verbesserungsbedarf beim Zusammenwirken von Bund und Kantonen bei solchen Delikten zu erkennen und allfällige Schwachpunkte zu beheben. Die Fragen, welches genau die Probleme sind und wie eine allfällige Lösung zur Behebung dieser Probleme aussieht, lasse ich heute noch offen. Das Gleiche gilt auch für die Fragen, welche Grenzen allenfalls durch den Föderalismus gesetzt sind und wie die optimale Koordination sichergestellt werden kann. Eines ist sicher: Wir sind bereits daran, diese Aktion zusammen mit den Kantonen auf ihre Stärken und ihre Schwachpunkte zu analysieren, um die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können. Aus heutiger Sicht sind für mich verschiedene Lösungsansätze möglich.
Zur Koordination an sich: Koordination ist nur eine Dienstleistung und gibt dem Bund, dem Bundesamt für Polizei, nicht die Möglichkeit, Befehle oder verbindliche Weisungen zu erteilen. Deshalb stellt sich die Frage, ob allenfalls eine verstärkte Koordinationsmöglichkeit beim Bund gegeben sein sollte, sodass man nicht auf den Goodwill der Kantone angewiesen ist, sondern eine Weisungsmöglichkeit hat, wodurch die Kantone verpflichtet werden könnten, in einem solchen Fall nach den Vorgaben des Bundes vorzugehen.
Es stellt sich auch die Frage nach der Schaffung einer Strafverfolgungskompetenz beim Bund. Ich habe mich bisher - auch im Namen des Bundesrates - explizit dagegen ausgesprochen. Es liegt nun ein neuer Vorstoss von Frau Nationalrätin Aeppli vor, der aber auch in die Richtung zielt, dass es nicht unbedingt eine zwingende Strafverfolgungskompetenz beim Bund sein muss, sondern dass es auch eine Kann-Kompetenz, eine fakultative Kompetenz des Bundes, sein könnte. Auch das ist eine Überlegung wert, auch das ist eine Möglichkeit, die man weiterdenken kann. Ob das aber wirklich die beste Lösung ist, wird sich zeigen, wenn wir die Analyse beendet haben.
Die Aktion Genesis zeigt heute eines ganz klar, nämlich dass eine solche Aktion ohne die Kantone schlicht nicht durchführbar ist. Dies zeigt sich daran, dass Hunderte von Polizisten in fast allen Kantonen im Einsatz waren, dass etwa 950 Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden und dass Tausende von Sicherstellungen erfolgten. Das zeigt eben, dass die Grenzen einer alleinigen Zuständigkeit des Bundes schon heute offensichtlich sind.
Es gibt auch die Überlegung, die Möglichkeit zu schaffen, in solchen Fällen einen Leitkanton zu bestimmen oder bei [PAGE 1085] einer schweizweiten Aktion sogar die Bundesanwaltschaft als Leitorgan zu bestimmen, wobei auch eine solche Lösung nicht nur ihre Vor-, sondern auch ihre Nachteile hätte. Wir sind also zusammen mit den Kantonen gefordert. Auch die Kantone haben ein grosses Interesse daran, dass wir eine gute Lösung für jene Punkte finden, die für die Zukunft allenfalls verbessert werden müssen.
Ich möchte hier abschliessend einen Punkt ins Zentrum rücken: Bei der Kinderpornografie steht hinter jedem im Internet publizierten Bild ein missbrauchtes Kind. Der Missbrauch geschieht eben sehr oft nicht organisiert, sondern durch Einzeltäter. Deshalb scheint es uns ausserordentlich wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die lokalen Ermittlungen in diesem Deliktsbereich ausserordentlich wichtig und auch entscheidend sind. Der Bundesrat will die organisatorischen und wenn notwendig auch die gesetzgeberischen Massnahmen ergreifen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen und um die Verfolgung und Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern zu verbessern. Dazu braucht es nun diese Analyse, damit auf allen Ebenen eine differenzierte und sachgerechte Lösung gefunden werden kann. Sie können meinen Ausführungen entnehmen, dass wir da sehr engagiert sind.