Hurter Thomas · Nationalrat · 2022-03-09
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-09
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben, das heisst, hier sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.
Ich möchte hier klar stipulieren, dass es uns nicht darum geht, die Raser zu schützen. Die Raser sollen nach wie vor bestraft werden, wenn sie rasen. Das ist auch richtig. Es geht hier aber darum, für die Gerichte und Administrativbehörden einen Ermessensspielraum zu schaffen, wie wir ihn zum Beispiel auch bei der Strafverfolgung kennen. Es ist eigentlich ein ganz normaler Mechanismus, und wir möchten diesen auch hier einführen bzw. das geltende Recht ändern.
Man hat mit Via sicura ja nun auch eine gewisse Erfahrung. Es gibt auch den Evaluationsbericht, dem man genau diese Schlüsse entnehmen kann. Deshalb werden wir bei Artikel 16c Absatz 2 Buchstabe abis die 6 Monate unterstützen. Die beiden Minderheitsanträge, auch die von der Minderheit I (Pasquier) beantragte Erhöhung, werden wir nicht unterstützen.
Vorhin wurde die obligatorische Nachschulung erwähnt. Kollege Pult hat "renitente Kantone" gesagt. Nein, das sind nicht renitente Kantone. Diese Kantone haben vielmehr festgestellt, dass die Umsetzung dieser Nachschulung problematisch ist. Sie müssen die Kurse in den verschiedenen Sprachen und Regionen anbieten. Das ist ein riesiger Aufwand und führt eigentlich zu wenig Erfolg. Wir haben Rückmeldungen aus den Kantonen, von den Strassenverkehrsämtern, dass diese Massnahme nicht zielführend ist. In diesem Sinne sind eben Massnahmen wie zum Beispiel Kurse für Junglenker oder Kurse für ältere Personen gerade in jenen Bereichen, in denen die Unfälle vermehrt passieren, sehr viel wirksamer als die obligatorische Nachschulung. Die obligatorische Nachschulung ist seit 2012 nicht eingeführt worden und wird von vielen Kantonen und Strassenverkehrsämtern auch nicht gewünscht, und deshalb gehört sie hier auch nicht ins Gesetz.
Auch bei der Alkoholwegfahrsperre stehen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis. Hier ist es viel wichtiger und ein äusserst bedeutsamer Punkt, dass jemand, der den Ausweis verloren hat, nachher ein Verkehrsgutachten, ein medizinisches Gutachten und ein psychologisches Gutachten vorlegen muss. Das sind genügend grosse Hürden, und es sind auch die richtigen Hürden, um dieser Person zu attestieren, ob sie wieder fahren darf oder nicht.
Dann komme ich zu Artikel 90 Absatz 3, zur Raserbestimmung: Hier - und das können Sie nachlesen - gibt es Bundesgerichtsentscheide zur Auslegungsproblematik. Das Bundesgericht hat mehrmals gesagt, dass die Praxis relativ schwierig ist. Es geht deshalb darum, dass wir auch hier einen Ermessensspielraum einräumen. Sie haben das jetzt teilweise so dargestellt, als ob diese Raser nicht mehr bestraft werden könnten. Aber sie können immer noch bestraft werden, und auch das maximale Strafmass von vier Jahren bleibt bestehen.
Zur Geschichte mit den Blaulichtfahrern: Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass der Ermessensspielraum gegeben ist; dem haben wir auch alle zugestimmt. Die Minderheit Aebischer Matthias sagt nun aber, dass die Messgrösse bzw. die Beurteilung durch die Richter zur Frage, welche Geschwindigkeit angemessen gewesen wäre, zu schwierig sei. Genau solche Fragen beantworten die Gerichte aber immer und bei all diesen Themen. Sie müssen immer eine Beurteilung machen. Insofern sage ich nicht, dass das kein Problem sei, aber es ist doch eine ganz normale Tätigkeit.
Zusammengefasst gesagt: Bleiben Sie bei der Mehrheit. Und nochmals: Es geht überhaupt nicht darum, die Raser zu schützen, sondern darum, den Ermessensspielraum zu erweitern und damit auch eine differenzierte Betrachtung in dieser Frage zu ermöglichen.