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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-03-10

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-03-10

Wortprotokoll

Le postulat du conseiller national Roland Büchel 21.3523, "Coûts des relations bilatérales avec l'UE pour la Suisse", demande au Conseil fédéral de répondre dans un rapport aux questions suivantes: quels inconvénients ont été causés à la population suisse, et quels coûts les relations bilatérales institutionnalisées entre la Suisse et l'Union européenne ont été engendrés et mis à la charge du contribuable depuis de début des Bilatérales I en 2002?

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieses Postulates. Dem Anliegen einer umfassenden Beurteilung von Nutzen und Kosten der Bilateralen Abkommen wird nämlich bereits heute Rechnung getragen.

Erstens schliesst der Bundesrat internationale Abkommen nur dann ab, wenn er von der Machbarkeit und den Vorteilen für die Schweiz überzeugt ist. Der Entscheid, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zu beenden, stand am Schluss einer solchen Standortbestimmung und Gesamtbewertung der Lage. Die Kosten der Abkommen werden immer berücksichtigt. Diese Kosten müssen aber in den Kontext des Nutzens der Abkommen für die Schweiz gestellt werden.

Erlauben Sie mir auch eine methodische Bemerkung: Diese Kosten zu berechnen, ist enorm schwierig. Jedes Mal, wenn wir diese Kosten berechnen, merken wir, dass die Annahmen über die verschiedenen Auswirkungen auf das Ganze zu Fehlern führen können. Daher muss man besonders vorsichtig sein. Zum Nutzen der Bilateralen Abkommen gehört z. B. auch der für die Unternehmen geschaffene wichtige Zugang zum EU-Binnenmarkt. Wie können wir diesen Nutzen genau einschätzen?

Zweitens wurden die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen Abkommen zum Teil mehrfach untersucht. Ich erinnere Sie an die zwei unabhängigen Studien im Auftrag des SECO im Jahr 2015, die zum Schluss kamen, dass ein Wegfall der Bilateralen I bis 2035 - also zwanzig Jahre später - die Schweiz ungefähr ein Jahreseinkommen kosten würde. Auch die Bilanz unserer Teilnahme an Schengen/Dublin fällt sowohl aus volkswirtschaftlicher wie auch aus finanzieller Perspektive positiv aus. Darüber gibt es einen Bericht von 2018, den wir Ihnen vorgelegt haben.

Drittens werden die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt jährlich differenziert analysiert. Der Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vom Juni 2021 zeigt, dass die Personenfreizügigkeit nach wie vor wichtig ist. Dem Bedarf an Arbeitskräften in der Schweiz kann damit flexibel und bedarfsgerecht entsprochen werden. Von der Schaffung von Arbeitsplätzen profitiert auch die einheimische Bevölkerung. Über das gesamte Lohnspektrum hinweg sind die Löhne stets gestiegen.

Viertens greift vor diesem Hintergrund ein Bericht, der ausschliesslich auf die Kosten fokussiert, deutlich zu kurz. Man muss diese, wie gesagt, auch im Zusammenhang mit dem Nutzen der Abkommen sehen - im Bewusstsein der methodischen Schwierigkeiten, das Ganze wirklich zu quantifizieren.

Ich bitte Sie daher, das Postulat Büchel Roland abzulehnen.