Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-14
Wortprotokoll
Aktuell sind 82 russische Staatsangehörige im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung aus wichtigen öffentlichen Interessen im Sinne von Artikel 30 AIG. Konkret werden vier Kategorien wichtiger öffentlicher Interessen definiert:
a. bedeutende kulturelle Anliegen;
b. staatspolitische Gründe;
c. erhebliche kantonale fiskalische Interessen;
d. die Notwendigkeit der Anwesenheit einer Ausländerin oder eines Ausländers im Rahmen eines Strafverfahrens.
Dabei wird statistisch nicht unterschieden, aus welchen der in den Buchstaben a bis d von Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit genannten Gründe die Zulassung erfolgt ist. Auf der Sanktionsliste der EU, welche die Schweiz übernommen hat, befinden sich keine aus den genannten Gründen zugelassenen russischen Staatsangehörigen.