Lexipedia

Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-03-14

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-14

Wortprotokoll

Anstoss zu dieser partiellen Reform der Parlamentsgesetzgebung war unter anderem das eher unglückliche Agieren unserer Parlamentsorgane zu Beginn der Corona-Krise vor fast auf den Tag genau zwei Jahren. Hierzu setzte Ihre Staatspolitische Kommission eine zwölfköpfige Subkommission ein, deren Untersuchungsgegenstand die jederzeitige Gewährleistung der vollen Handlungsfähigkeit der Legislative war. Als oberste Gewalt im Staat - mit Ausnahme von Volk und Ständen - müssen das Parlament und seine Organe ihre Rolle als gesetzgebende Gewalt jederzeit und unter allen Umständen ausüben können. Mit diesem Motiv vor Augen haben wir in dieser Subkommission lange und in aller Tiefe und insbesondere jenseits des Links-rechts-Schemas debattiert.

Mit "Notstand" denken wir an mehr als einfach nur an die nächste Seuche, sondern insbesondere auch an Überschwemmungen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Terroranschläge, Blackouts, Naturkatastrophen, Angriffskriege und andere Horrorszenarien. Das Recht muss so konzipiert sein, dass die parallelen Notrechtskompetenzen jederzeit angewendet werden können.

Das kurze, vorweggenommene Fazit der Subkommissionsarbeit ist, dass fast kein Verbesserungspotenzial ausgemacht werden konnte. Kleinerer gesetzgeberischer Anpassungsbedarf wurde aber an der einen oder anderen Stelle gefunden. Es waren also nicht die grossen, offensichtlichen Lücken in unserem parlamentarischen Handlungsinstrumentarium, sondern die kleinen Details, die dem erfahrenen Parlamentarier erst in der genauen Erörterung aufgefallen sind, die zu den vorliegenden Reformen Anlass gegeben haben.

Auch in Zeiten von Krisen verfügt die Bundesversammlung über das bewährte und bekannte Instrumentarium an Einflussmöglichkeiten. Das Parlament wäre jederzeit in der Lage gewesen, mittels Legiferierens das Heft in die Hand zu nehmen; die rechtlichen Voraussetzungen hierfür waren in den letzten zwei Jahren zu jedem Zeitpunkt gegeben. Dass die Legislative ansonsten ihre sogenannte parallele Gesetzgebungskompetenz in der Notstandszeit nicht wahrgenommen hat, hat am fehlenden Gestaltungswillen gelegen; man hat dem Bundesrat das Feld weitgehend unkritisch überlassen.

Die SVP-Fraktion begrüsst diese Vorlage der SPK mit ihren Verbesserungen. Wir unterstützen alle von der Kommission verabschiedeten Reformvorschläge und Neuformulierungen, damit das Parlament in der nächsten Notstandszeit von [PAGE 392] Beginn weg über die volle Handlungshoheit verfügt. Wir werden immer der Mehrheit folgen, mit einer Ausnahme; sie betrifft die hybriden Sitzungen im Block 1.

Die beiden von der SPK verabschiedeten parlamentarischen Vorstösse, die ja erst für Donnerstag traktandiert sind, wird die SVP-Fraktion ebenfalls einstimmig annehmen.