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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-02

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-02

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass es hier um innerparlamentarisches Organisationsrecht geht, und werde mich deshalb sehr zurückhaltend äussern.

Die Bedeutung der Oberaufsicht über die Justiz wächst sicher mit den neuen Gerichten des Bundes, insbesondere deshalb, weil sich die Oberaufsicht intensiver mit den Gerichten befassen muss, weil der Bundesrat damit - insbesondere mit den Wahlen - nicht mehr befasst ist.

Mit einer Gerichtskommission bzw. einer Oberaufsicht in dieser Kommission könnte die Oberaufsicht gemeinsam von beiden Räten wahrgenommen werden. Sie müssen beurteilen, ob Sie das als Vorteil oder als Nachteil ansehen. Die Gerichtskommission könnte sich auf das Gerichtswesen spezialisieren und entsprechend auch die Mitglieder umfassen, die sich speziell dafür interessieren. Hier könnte man allenfalls auch noch den Beirat beiziehen, sei dies im Sinne der Bereitstellung von Kapazitäten für die relativ aufwendige Aufsicht, sei dies im Sinne einer Fachhilfe.

Aber ich möchte trotzdem nochmals auf den Vergleich mit den Kantonen eingehen, im Wissen darum, dass zutrifft, was Herr Stadler gesagt hat, nämlich dass die Situation in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Es ist aber trotzdem eine Tatsache, dass nur gerade sieben Kantone die Oberaufsicht über die Justiz und über die Verwaltung der gleichen Kommission übertragen. Dagegen haben 18 Kantone für die Justiz einerseits und die Verwaltung andererseits getrennte Aufsichtskommissionen. Die Mehrheit jener Kantone, die getrennte Kommissionen haben, hat die Aufsicht über die Justiz und die Begleitung der Richterwahlen wieder derselben Kommission zugewiesen. [PAGE 1067]

Die Justizaufsicht ist sicher im Vergleich zur Aufsicht über Regierung und Verwaltung unterschiedlich, zumal bei der Aufsicht über die Justiz eben die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren ist.

In diesem Sinne tendiere ich dazu, Ihnen Zustimmung zur Mehrheit zu empfehlen.