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Gredig Corina · Nationalrat · 2022-03-14

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-03-14

Wortprotokoll

Ich werde mich für die grünliberale Fraktion gleich zu allen drei Blöcken äussern.

Ich beginne dort, wo Kollege Glättli aufgehört hat, bei der virtuellen Teilnahme an den Ratssitzungen. Mein Kollege hat es gesagt: Wir legiferieren hier für ausserordentliche Situationen, und zwar nicht für ausserordentliche private Situationen - die gibt es natürlich auch -, sondern für Situationen, die die ganze Gesellschaft betreffen. Es geht hier um Pandemiesituationen. Es kann aber auch sein, dass eine Naturkatastrophe es Parlamentsmitgliedern aus einer gewissen Region nicht erlaubt, nach Bern zu reisen. Wir können uns das heute vielleicht nicht vorstellen. Aber wir dürfen nicht noch einmal dem trügerischen Fehlschluss erliegen, dass wir ein Ereignis, bei dem die Wahrscheinlichkeit, dass es eintritt, vielleicht nicht gross ist, nicht berücksichtigen wollen. Es geht also darum, die Garantie zur Teilnahme an der Session besser zu gewährleisten.

Zum Antrag der Minderheit Marti Samira zu Artikel 45a Absatz 3: Dort geht es darum, die Kommissionsarbeit, das Kernstück unserer Parlamentsarbeit, in einer Krisensituation auch für eine Minderheit zugänglich zu machen. Wir kennen dieses Element schon. Bei den ausserordentlichen Sessionen gibt es auch Ähnliches. Eine Minderheit kann bereits eine ausserordentliche Session einberufen. Wir möchten, dass dies auch bei den Kommissionssitzungen für eine Minderheit möglich ist. Es soll ja darum gehen, dass man die Argumente einbringen kann, dass man sich austauschen kann. Wir bitten Sie daher, dort die Minderheitenrechte zu wahren und die entsprechende Minderheit Marti Samira zu unterstützen.

Zur virtuellen Sitzungsteilnahme: In der Wirtschaft und Gesellschaft ist sie längst Alltag, im Parteileben auch. Wir hatten virtuelle Parteiversammlungen, virtuelle Vorstandssitzungen à gogo, und wir haben gemerkt, dass das funktioniert, dass das geht. Es ist nicht folgerichtig, dass wir als Parlament hier als Einzige abseitsstehen. Wir hatten Sitzungen mit zugeschalteten Sitzungsteilnehmern, mit externen Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmern. Das hat wunderbar geklappt. Es ist nicht ersichtlich, wieso wir zurückkehren sollten in die Zeit vor dem Status quo, den wir heute schon haben. Wenn es darum geht, zwischen Bürokratie und Effizienz zu entscheiden, sollten wir ganz klar die Effizienz wählen.

Mit dem neuen Antrag der Kommission bezüglich des Vaterschaftsurlaubs in Artikel 57 Absatz 4 Buchstabe e des Geschäftsreglementes des Nationalrates können wir gleich noch etwas aufnehmen, was schon längst fällig gewesen wäre.

Zu Block 2 und der obersten Leitung der Parlamentsverwaltung: Es ist wichtig, dass wir generell mehr Konstanz in die Gremien hineinbringen und diese breiter abgestützt sind. Das Ziel muss sein, dass man auch in Krisensituationen ein starkes und unabhängiges Führungsorgan hat. Mit dieser neuen Verwaltungskommission, die die Kommission Ihnen beantragt, ist es eben möglich, in diese Richtung zu wirken. Sie ist insbesondere geeignet für langjährige Parlamentsmitglieder. Es bedeutet auch eine Entlastung des Büros, wenn man einzelne Funktionen entflechten kann.

Zu Block 3 und der abstrakten Normenkontrolle: Notverordnungen bedeuten immer auch eine Verschiebung der Gewichte innerhalb der Gewaltenteilung. Die Einführung der gerichtlichen abstrakten Normenkontrolle würde es ermöglichen, diese Gewichtsverlagerung hin zur Exekutive ein bisschen zu reduzieren. Niemand wäre wie heute bei der konkreten Normenkontrolle gezwungen, quasi einen Anwendungsfall zu provozieren und weiterzuziehen, um ein Präjudiz zu schaffen. Von Bedeutung ist auch die präventive Wirkung; diese ist sicher nicht zu unterschätzen. Vielleicht mögen[NB]Sie[NB]sich[NB]erinnern: Zu Beginn der Krise wurden Paare gebüsst, weil sie zusammen auf einer Parkbank sassen und die 2-Meter-Regel nicht einhielten. Man muss also heute zuerst so einen Anwendungsfall provozieren. Deshalb macht es eben Sinn, dass wir die Rechtsstaatlichkeit stärken und diese abstrakte Normenkontrolle einführen.

Ich komme zum Schluss: In allen Diskussionen kam klar zum Ausdruck, dass unser Parlament ein Ressourcenproblem hat. Es gibt einen Schlüsselsatz im Bericht Ihrer Staatspolitischen Kommission. Darin steht, dass eben bereits "im parlamentarischen Normalbetrieb" die Wirkungsweise "durch die bescheidenen Ressourcen beschränkt wird". Umso problematischer ist die Situation in hektischen Krisenzeiten. So hätte das Parlament zwar das Recht, eigene Notverordnungen zu erlassen, es ist aber faktisch nicht dazu in der Lage. Dass man Instrumente hat, aber die Ressourcen für deren Bedienung nicht bereitstellt, ist nicht kongruent. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich die neue Verwaltungskommission dieses Problems annimmt und hier Lösungen vorschlägt, damit das Ressourcenproblem für die nächste Krise angegangen werden kann.