Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-12-03
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Ich bin bezüglich dieses Postgesetzes Berichterstatter, und aufgrund der Zulassung der Voten des Herren Büttiker und Lombardi gehe ich davon aus, dass nun die Eintretensdebatte zum Postgesetz abgehalten wird.
Es trifft in der Tat zu, dass der Finanzkommission nach der Verabschiedung dieser Postgesetzvorlage gewisse Informationen zugeleitet wurden, die gewisse Fragen aufwerfen. Wir müssen uns aber bewusst sein: Hier im Parlament beschliessen wir nur und ausschliesslich über die Änderung des Postgesetzes, und zwar in der Weise, dass wir eine Änderung bezüglich der Höhe des Subventionierungsgrades vornehmen. Bisher war der Bund verpflichtet, die Gesamtheit der Verbilligungen zu übernehmen, welche zulasten der Post im Zusammenhang mit der Verteilung von Zeitschriften entstanden. Es war also eine unbestimmt grosse Zahl, die im jährlichen Budget gutgeheissen werden musste und bisher in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken lag.
Der Bundesrat ist nun daran, die gesamte Postorganisation bezüglich der Zeitungsverteilung neu zu überlegen, ist sich aber aufgrund des komplexen Vernehmlassungsverfahrens bewusst, dass dies noch einige Zeit dauern wird. Der Bundesrat stellt sich nun auf den Standpunkt, dass es sich im Sinne einer ersten, vorgezogenen Massnahme rechtfertigt, den bisher bezahlten Betrag von rund 100 Millionen Franken auf 80 Millionen Franken zu reduzieren. Gegenstand des von uns zu fällenden Beschlusses ist allein die Frage, ob wir mit dieser Reduktion auf 80 Millionen Franken einverstanden sind.
Nun kommt aber ein Punkt dazu, der auch diskutiert werden muss. In der Botschaft hat der Bundesrat bereits Vorstellungen darüber geäussert, wie er diese Einschränkung der Subvention um 20 Millionen Franken gegenüber der Post durchzusetzen gedenkt. Hier spielen nun die beiden Voten der Herren Büttiker und Lombardi eine Rolle. Das Konzept des Bundesrates sieht, ganz einfach gesagt, so aus: Zeitungen bis zu einer Auflage von 30 000 Exemplaren dürfen von dieser Subventionskürzung nicht betroffen werden, also Status quo für die Zeitungen unter 30 000 Exemplaren. Zeitungen mit einer Auflage über 500 000 werden von der Subventionskürzung insofern betroffen, als sie von dieser Subvention in Zukunft nicht mehr profitieren werden. Die mittleren Zeitungen mit einer Auflage von 30 000 und 500 000 Exemplaren, würden mit Erhöhungen abgefangen.
Nun wird mit einer gewissen Berechtigung darauf hingewiesen, dass die Zeitungen mit einer Auflage von über 500 000 Exemplaren als Folge dieser Gesetzesänderung zur Beurteilung kommen könnten, dass eine Verteilung dieser Grossauflagen durch die Post nicht mehr sinnvoll sei, dass sie sich also selbst organisieren und die Zeitung selbst verteilen würden. Das hätte bei der Post zur Konsequenz, dass Beträge wegfallen würden, die heute einen gewissen Deckungsbetrag zugunsten der allgemeinen Aufwendungen der Post bringen. Das wiederum hätte zur Konsequenz, dass die Post nach Wegfall dieser grossen Zeitungen für die Gesamtheit der Zeitungsverteilung mehr verlieren würde, als sie es heute schon tut. Diese Mehrsumme, die bei 20 Millionen Franken liegen könnte, müsste dann also zu diesen 20 Millionen Franken Subventionsentzug dazugerechnet werden, was zur Folge haben könnte, dass die mittleren Zeitungen mit ungefähr 40 Millionen Franken zusätzlich belastet würden. Das ist die Situation, die aber das Parlament nur indirekt betrifft, weil das eine Frage der Vollzugsverordnung des Bundesrates ist.
Die Frage, die wir heute zu entscheiden haben, ob wir nämlich auf die Gesetzesänderung - Subventionskürzungen von 20 Millionen Franken - eintreten sollen, hängt davon ab, was Herr Bundespräsident Villiger in seinem Votum mit Bezug auf die Vorstellungen des Bundesrates zur Durchsetzung dieser Subventionskürzung sagt. In diesem Sinne ist der Antrag Büttiker zu relativieren. Die Finanzkommission meint, dass man diese Subventionskürzung vorsehen, den Bundesrat aber einladen sollte, dies in einer Art und Weise zu tun, die nicht zu Verzerrungen führt.