Michel Matthias · Ständerat · 2022-03-15
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Namens der Minderheit beantrage ich die Ablehnung der Kommissionsmotion 22.3014, "Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht".
Nach dem Willen dieser Kommissionsmotion soll der Bundesrat die patentrechtlichen und sortenschutzrechtlichen Grundlagen anpassen, damit "im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird". Damit wird - es wurde erwähnt - ein Teilbereich der Motion Graf Maya 20.3674, "Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht", übernommen, nämlich derjenige der Transparenz. Aber auch diese Kommissionsmotion strebt eine Rechtsänderung an, möglicherweise eine Gesetzesänderung; der Kommissionssprecher hat das erwähnt. Sie ist offen formuliert. Wir können also seitens des Bundesrates auch eine Gesetzesänderung erwarten. Wie diese aussehen kann, wurde uns durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) präsentiert. Der Ansatz ist aus unserer Sicht untauglich.
Zuerst zum aus unserer Sicht fehlenden Handlungsbedarf: Nicht nur die Minderheit, sondern auch unabhängige Experten sehen keinen Handlungsbedarf. Wir hatten in der Kommission, es wurde erwähnt, verschiedene Anhörungen durchgeführt. Der einzig wirklich unabhängige Experte war ein Professor der Universität Genf: Philippe Ducor. Er analysierte aus unabhängiger Sicht die Gesetzeslage und den Handlungsbedarf, und er kam zum Schluss, dass eine Anpassung des Patentrechts, des Patentgesetzes, nicht notwendig sei, auch nicht im Bereich der Transparenz. Er [PAGE 177] sagte auf Französisch, er meine abschliessend, dass die Transparenz "raisonnablement assurée" sei. Das gilt auch auf Deutsch: Auch aufgrund der heutigen Rechtslage sei die Transparenz ausreichend gesichert.
Es gibt schon heute ausreichende Möglichkeiten, sich Informationen über geschützte Sorten zu beschaffen. Dabei soll man, das ist uns wichtig, nicht nur auf die Schweiz schauen, denn die meisten Patente werden nur beim Europäischen Patentamt registriert. Laut einer Patentrecherche des IGE gibt es heute im Bereich der Pflanzenzucht - diese steht hier im Vordergrund - 250 aktive Patente mit Wirkung in der Schweiz. Keines dieser Patente ist ein vom IGE geprüftes Schweizer Patent. Es sind vielmehr alles europäische Patente.
In der EU sind denn auch Industrieplattformen bekannt, die für Transparenz sorgen. Diese bieten kleinen und grossen Züchtern Transparenz und werden sich zu Standards entwickeln. Auch Schweizer Züchterinnen und Züchter können sich diesen europäischen Branchenplattformen anschliessen. Eine Schweizer Insellösung macht also keinen Sinn. Es gibt beispielsweise bezüglich Patente und Transparenz die[NB]Plattform Patent Information and Transparency On-line (Pinto) von Euroseeds. Auf dieser Plattform sind fast alle europäischen Patente im Zusammenhang mit Gemüse aufgelistet, sortiert auch nach Sorten. Jeder Züchter und jede Patentinhaberin kann hier suchen wie bei Google. Das ist unbürokratisch und einfach.
Dazu kommt: Wenn sich Schweizer KMU-Züchter jetzt noch zusammentun, könnten sie sogar in der Schweiz eine eigene Branchenplattform gründen, die sich der Transparenz annimmt und hier hilft. Wie so oft gilt auch hier zuerst der Grundsatz der Eigenverantwortung und Selbstorganisation. Die Plattformen werden auch weiter ausgebaut und werden sich, wie gesagt, ohne staatliche Unterstützung und Hilfe zum Branchenstandard entwickeln. Um die Transparenz weiter zu fördern, unterstützt das IGE schon heute die Patentrecherche und offeriert das auch aktiv auf seiner Website.
Deshalb muss das Gesetz nicht angepasst werden. Was möglich ist, das sieht auch die Minderheit so, ist, dass das IGE seine Beratungsdienstleistungen ausdehnen kann. Das hat es auch im Rahmen der Kommissionsberatung als Option 1 angeboten. Dazu braucht es aber keine Gesetzesänderung und auch keine Motion.
Ein weiterer Punkt: Eine Motion, welche dann wirklich auf eine Gesetzesänderung abzielt, läuft schliesslich ins Leere. Weshalb? Die einzige denkbare Anpassung für mehr Transparenz wäre ein gesetzlich geregelter und gesetzlich verpflichtender Informationsaustausch zwischen Patentinhaber und Züchter bzw. Züchterin. Diese Option hat uns das IGE in der Kommission präsentiert - es war die Option 2 -, aber nicht unbedingt empfohlen. Die Option, gesetzliche Informationsrechte einzuführen, sei äusserst komplex und mit vielen Nachteilen verbunden. Ich nenne nur zwei Nachteile:
1.[NB]Diese Informationspflicht würde nur die Schweiz betreffen. Im Ausland ist sie nicht bekannt. Sie wäre eine Schweizer Insellösung. Damit würde die Schweiz als Standort für Innovationen im Bereich der Pflanzenzucht weniger attraktiv.
2.[NB]Die grosse Mehrheit der Patentinhaber und Sorteninhaberinnen und -inhaber ist im Ausland. Damit würden sich komplexe internationale Sachverhalte ergeben, und es wären Streitigkeiten zu befürchten. Das wäre also nicht nur ein Swiss Finish, sondern aus unserer Sicht ein "Swiss own goal", also ein schweizerisches Eigentor.
Ich glaube, solche Nachteile möchten wir uns nicht einhandeln. Wenn Transparenzverbesserungen erzielt werden, sollen sie ohne Kollateralschaden und ohne Gesetzesanpassungen möglich sein. Das IGE ist, ich habe es kurz erwähnt, bereit, hier seine Beratungsdienstleistungen auszubauen. Das würde auch die Eigenkompetenz der Züchter und Züchterinnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stützen. Das wäre eine KMU-Förderung nach Schweizer Art. Aber eine KMU-Förderung - und darum geht es hier ja offenbar - über gesetzliche Verpflichtungen entspricht nicht den Schweizer Tugenden. Das wäre eine Infrastruktur- und Industrieerhaltungspolitik.
Unser Schluss lautet, wie gesagt: Es sind ohne Gesetzesanpassungen Verbesserungen möglich. Die Motion ist zu offen gehalten.
Wir bitten Sie deshalb, diese Anpassung nicht vorzunehmen und auch die Kommissionsmotion abzulehnen.