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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-15

Wortprotokoll

Ich denke, in einem Punkt sind wir uns hier, bei dieser Motion Jositsch, einig, nämlich darin, dass wir alle die Sorge um die Sicherheit der Menschen teilen, die sich teils auf prekären Fluchtwegen befinden und die ihre Flucht auch mit dem Leben bezahlen. Die Frage ist hier jetzt einfach: Ist die Wiedereinführung dieses Botschaftsasyls der richtige Weg, oder gibt es dafür andere Möglichkeiten?

Ich möchte zuerst auf die Frage eingehen, wo wir heute stehen. Ich möchte auch darüber sprechen, welche legalen Zugangswege in die Schweiz für Geflüchtete existieren. Wir haben drei legale Zugangswege: das Resettlement, die humanitären Visa und die Relocation. Wir haben die legalen Zugangswege für schutzbedürftige Personen seit 2012 erheblich ausgebaut, und 2013 hat der Bundesrat die Wiederaufnahme der Resettlement-Politik beschlossen. Stand heute sind mehr als 5800 Menschen mit diesen Programmen eingereist und haben in der Schweiz Asyl erhalten.

Durch das Instrument des Resettlements werden besonders schutzbedürftige und durch das UNHCR anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in der Schweiz angesiedelt. Es ist die Politik der Schweiz, die vulnerabelsten Personen aufzunehmen. Im Resettlement-Programm nehmen wir also ältere Menschen, behinderte Menschen sowie Frauen und Kinder auf.

Beim Resettlement ist die Planbarkeit sehr wichtig. Diese beruht auf gemeinsamen Absprachen mit Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Akteuren. Hier wird jeweils ein "Umsetzungskonzept Resettlement" erarbeitet; das letzte hat der Bundesrat ja im Mai 2019 verabschiedet. Bei den Aufnahmekapazitäten wird jeweils die aktuelle Situation in den Kantonen und Gemeinden berücksichtigt. Die Festlegung einer jeweils zweijährigen Programmperiode erlaubt eine flexible Handhabung und auch die Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten in Kantonen und Gemeinden. Wir haben ein aktuelles Resettlement-Programm 2023 mit insgesamt 1900 Plätzen. Darin haben wir 300 Plätze aus der alten Programmperiode übernommen, weil wir sie wegen Corona nicht besetzen konnten.

Herr Jositsch hat gesagt, wir seien halt alleine in Europa. Ja, mit einem sind wir alleine, nämlich mit dem humanitären Visum; darauf komme ich gleich zurück. Davon abgesehen sind wir aber natürlich nicht alleine. Wir sind ein Schengen/Dublin-Staat, und wir haben auch die Verantwortung für den Schengen-Raum. Wir haben also eine Verantwortung dafür, wer in den gemeinsamen Raum der Freiheit und Sicherheit einreist. Das muss man natürlich auch sehen.

Im Übrigen wurde deshalb das humanitäre Visum von der EU-Kommission auch immer wieder kritisiert. Dieses humanitäre Visum wurde 2012 auch als Ersatz für das Botschaftsasyl eingeführt. Dieses Visum kann erteilt werden, wenn eine Person in ihrem Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Damit kann diese Person legal in die Schweiz einreisen und im Anschluss daran ein Asylgesuch stellen. Ich habe es gesagt, die Schweiz ist der einzige Schengen-Staat, der über diese Möglichkeit verfügt. Das humanitäre Visum war ein Ersatz für das Botschaftsasyl - ich habe es gesagt -, das 2013 abgeschafft wurde, übrigens auch in einer Volksabstimmung: 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Abschaffung dieses Botschaftsasyls zugestimmt, das muss man hier auch erwähnen.

Das humanitäre Visum richtet sich an eine enger definierte Zielgruppe als das Botschaftsasyl. Es erlaubt aber, im Einzelfall Personen in akuter Gefahr rasch und relativ unbürokratisch zu helfen. Im Rahmen des weniger aufwendigen humanitären Visumverfahrens kann der Vorgang rascher durchgeführt werden, als das beim Botschaftsasyl der Fall war, was bei einer unmittelbaren Gefährdung tatsächlich ein wichtiger Faktor ist. Die Prüfung von Auslandgesuchen nahm mehr Zeit in Anspruch, und der Schutz der Schweiz konnte teilweise weniger rasch gewährt werden. Gleichzeitig ist aber das humanitäre Visum ein Individualverfahren, das wie das Botschaftsasyl nicht auf die Prüfung einer plötzlichen grossen Zahl von Gesuchen in regionalen Krisensituationen ausgerichtet ist.

Hier noch ein paar Zahlen: Seit 2013 hat eine Vielzahl von Personen ein solches humanitäres Visum beantragt. Rund 5200 humanitäre Visa sind auf die Syrien-Krise zurückzuführen. Es wurden in den letzten sechs Jahren weitere 923 humanitäre Visa ausgestellt; während der Corona-Pandemie waren es natürlich etwas weniger, als dies vorher der Fall war.

Lassen Sie mich schliesslich noch auf die Aufnahme durch europäische Länder im Kontext der Flüchtlingskrise 2015/16 eingehen. Die Schweiz gehörte zu den wenigen Staaten, die für die Relocation aus Italien und Griechenland freiwillig Zusagen gemacht und diese auch effektiv umgesetzt haben. Das ist meine Erfahrung mit Europa: Es gibt schnell einmal "pledges" und Zusagen, aber wenn man dann zwei Jahre später schaut, wer die Menschen tatsächlich aufgenommen hat, dann muss sich die Schweiz nicht schämen, im Gegenteil: Wir halten unsere Versprechen ein.

Vielleicht noch zum Botschaftsasyl: Ich glaube, dieses wird etwas verklärt wahrgenommen. Schauen Sie: Während den Jahren 2000 bis 2012 haben nur 8,1 Prozent all jener Personen, die ein Botschaftsasylgesuch gestellt haben, tatsächlich auch eine Einreisebewilligung bekommen. Ich kann mich erinnern, ich war damals noch Regierungsrätin. Das Botschaftsasyl setzt voraus, dass das ganze Verfahren in den Auslandvertretungen durchgeführt wird. Es wurde jetzt auch in der Debatte ausgeführt, dass dort die gesamten Prüfungen gemacht werden, was Monate dauern kann. In einer Krise erschwert das die Arbeit, verstopft die gesamten Systeme auf einer Auslandvertretung und führt zu sehr langen Wartezeiten, die eigentlich nicht gewollt sind.

Ich habe jetzt also drei Systeme erwähnt, die wir haben: Resettlement, Relocation und humanitäres Visum. Ich glaube, dass gerade der aktuelle Krieg in der Ukraine zeigt, dass [PAGE 183] Europa und die Schweiz in der Lage sind, schnell und unbürokratisch auf eine neue Situation zu reagieren. Beide, die Europäische Union und die Schweiz, haben entsprechende gesetzliche Grundlagen für den vorübergehenden Schutz, die sie aktivieren können. Bei uns ist dies der Status S und in der EU die über vorübergehenden Schutz. Das zeigt auch, dass dort, wo wirklich Not vorhanden ist, tatsächlich auch flexible Lösungen bestehen.

Vielleicht noch ein paar Worte zu Ständerat Minder: Sie haben natürlich recht, dieses Schlepperwesen ist eine Plage. Man kann es nicht anders sagen. Aber ich muss Ihnen auch sagen, es ist eine Hydra: Wenn Sie ihr einen Kopf abschlagen, ist der nächste da, weil es einfach ein riesiges Geschäft ist. Frontex und auch die anderen EU-Agenturen bekämpfen das Schlepperwesen. Die Schengen-Mitgliedstaaten, die Polizeibehörden der verschiedenen Länder, sind auch involviert. Frontex soll jetzt auch ausgebaut werden. Es ist aber einfach ein riesiges Geschäft. Sehen Sie, es ist ein wenig wie beim Drogenhandel, beim Menschenhandel oder in anderen Bereichen, in denen viel Geld verdient wird und in denen es sehr schwierig ist, die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Zusammenarbeit mit Österreich ist an sich sehr gut. Wir haben aufgrund der Situation, die Sie beschrieben haben - das ist die Sekundärmigration -, auch gemeinsame Kontrollen vereinbart. Sekundärmigration wird innerhalb des Schengen-Raums auch bekämpft, sie ist eine unerwünschte Entwicklung. Sie haben es zu Recht gesagt: Diese jungen Afghanen, die eigentlich nach Frankreich oder in das UK wollen, haben zu 80 oder 90 Prozent österreichische Papiere, wollen aber einfach weiterreisen, und das ist nicht der Sinn des Dublin-Systems. Der Sinn des Dublin-Systems ist, dass man in einem Land ein Gesuch stellt und auch in diesem bleibt. Es gibt im Asylwesen keine Freizügigkeit. Deshalb ist die Bekämpfung der Sekundärmigration auch bei den Innenministertreffen ein Topthema, weil die Sekundärmigration natürlich das ganze Dublin-System unterläuft. Auch hier, bei der Bekämpfung dieser Phänomene, spielt Frontex eine sehr wichtige Rolle.

Herr Minder, ich glaube, ich habe das aufgegriffen, was Sie gesagt haben. Zur Verteidigung Österreichs muss man sagen, dass das Land letztes Jahr etwa 42[NB]000 oder 44[NB]000 Gesuche hatte und total überlastet war. Aber jetzt ist es sowieso kein Thema mehr, weil alle Schengen-Staaten mit der Ukraine und mit dem Schutz der Flüchtlinge, die durch den sinnlosen Krieg aus ihrer Heimat vertrieben werden, befasst sind.

Ich möchte Sie bitten, Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und diese Motion abzulehnen.