Stöckli Hans · Ständerat · 2022-03-15
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Ich bin ja nicht Sicherheitspolitiker, und deshalb möchte ich weniger zur sicherheitspolitischen Frage als zu den wirklich dringlichen Aufgaben, die zu erledigen sind, Stellung nehmen.
Putin hat eine Katastrophe verursacht und ein Erdbeben ausgelöst, das zweifellos noch lange Wirkung zeigen wird. Es braucht entsprechende Antworten. Führen heisst aber nicht "Chopf abe u seckle", vielmehr heisst führen, besonnen und umsichtig das Werk anzugehen und mit dem nötigen Abstand die entsprechenden Folgen zu analysieren und dann auch die entsprechenden Massnahmen zu verlangen. Genau das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Dittli gemacht. Dort, wo es dringend nötig war, hat er gehandelt. Dort, wo Dringlichkeit tatsächlich gegeben war, hat er eben auch gehandelt - mit Verspätung, aber nur mit einer von vier Tagen. Immerhin, er hat gehandelt. Er hat die Sanktionen der EU übernommen, und er hat speziell in der Frage der Flüchtlinge, zu der ich jetzt sprechen möchte, gut gehandelt.
Ich möchte dem Bundesrat, dem EJPD und dem SEM für das rasche, zielorientierte Aufnehmen des Status S danken. Ich danke auch dafür, dass er einen mit der EU-Richtlinie 2001/55/EG harmonisierten Ansatz erreicht hat. Er hat den Status S positiv ergänzt, und ich bin froh, dass der Nationalrat im März 2021 unserem Entscheid vom 17. Dezember 2020 nicht gefolgt ist, wonach eben der Status S hätte angepasst werden sollen. Wir hätten jetzt ein echtes Problem, wenn sich unser Entscheid durchgesetzt hätte. Dann wäre der Familiennachzug nur dann möglich gewesen, wenn mindestens drei Jahre vergangen gewesen wären oder wenn die entsprechenden Ergänzungsleistungen, die Sozialhilfe nicht beansprucht worden wären. Schliesslich wäre dann noch die Problematik der Sprache dazugekommen. Ich erinnere daran, weil damals im Parlament ein langer Kampf stattgefunden hat, ob man die Motion Müller Philipp annehmen will.
Ich bin froh, und auch der Bundesrat ist froh. Jetzt hat er ein Instrument, das ihm ermöglicht, sachgerecht zu reagieren. Er hat das auch getan. Mit dem Status S bekommen die Betroffenen eine Möglichkeit. Es sind immerhin im Moment 2,7 Millionen Menschen auf der Flucht, und das ist ein dringliches Problem. Wir sind, was die Schweiz anbelangt, in der Lage, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und auch die Familienangehörigen aufzunehmen. Die Betroffenen können auch ohne Bewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren. Sie kriegen auch die Sozialhilfe; es werden Globalpauschalen entrichtet. Und was wichtig ist: Der Bundesrat hat den Status S in dem Sinne erweitert, und zwar auf Verordnungsebene, dass eben die Möglichkeit besteht, die Wartefrist für die Arbeitsaufnahme von drei Monaten aufzuheben. Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit möglich ist.
Ich danke dem Bundesrat, dass er dies getan hat und so auch einen wichtigen Beitrag dazu leistet, hier, in unserer Schweiz, auf ein dringliches Problem zu reagieren. Selbstverständlich braucht es Geduld. Die Leute sind traumatisiert. Zudem brauchen sie entsprechende Beratung und Betreuung, da sie in einer anderen Kultur mit einer anderen Sprache und Schrift aufgewachsen sind. Man stelle sich nur mal vor, wenn wir das in so kurzer Zeit erlernen müssten, wenn wir uns in ein neues Kulturfeld begeben müssten.
Schliesslich finde ich es auch richtig, dass der Bundesrat die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt hat. An dieser Stelle kann ich schon sagen: Ich werde selbstverständlich darum bemüht sein, den 58 Millionen Franken, die noch zusätzlich bewilligt werden müssen, hier im Parlament zur Annahme zu verhelfen, ohne dass damit die übrigen Tätigkeiten in der Flüchtlingsarbeit eingeschränkt werden. Denn das ist die wahre Aufgabe, welche die humanitäre Schweiz zu erledigen hat; es ist ein dringendes Problem.
Ich bin froh, dass der Bundesrat hier die richtigen Entscheide getroffen hat.