Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-03-15
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Eigentlich hat Herr Nidegger gerade erklärt, warum dieser parlamentarischen Initiative eben keine Folge gegeben werden sollte. Das Thema "Soft Law" war und ist verschiedentlich in diesem Rat beraten worden, vor allem hinsichtlich eines stärkeren Einbezugs des Parlamentes bei der Entstehung von Soft Law im Sinne der Mitwirkung. Im Vorstoss der SVP-Fraktion steht jedoch nicht die inhaltliche Einbindung beider Räte bei der Entstehung von Soft Law im Vordergrund, sondern eine Genehmigungspflicht bei der Begründung von rechtlich nicht verbindlichen internationalen Verpflichtungen durch Instrumente wie Pakte, Empfehlungen, Erklärungen, Aktionspläne und dergleichen. Und zwar soll eine Genehmigung der Bundesversammlung dann erfolgen müssen, wenn über die Einhaltung solcher Verpflichtungen gewacht wird, wenn Rechenschaft abzulegen ist oder eine Missachtung einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben bedeuten kann. Eine Genehmigung wäre aber auch dann erforderlich, wenn die Umsetzung der Verpflichtungen in innerstaatliches Recht den Erlass oder die Änderung von Bundesgesetzen erfordern könnte.
Rechtlich unverbindliche internationale Verpflichtungen werden nicht als völkerrechtliche Verpflichtungen kategorisiert. Der Bundesrat geht deshalb heute solche Verpflichtungen gestützt auf Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung selbstständig ein. Die Initianten bemängeln, wie wir das vorhin gehört haben, diese rein formelle Betrachtungsweise des Bundesrates. Sie sei angesichts der fehlenden demokratischen Legitimation von politisch verbindlichen Soft-Law-Bestimmungen unangebracht.
Ihre Kommission hat am 1. Februar 2022 die parlamentarische Initiative vorgeprüft und mit 17 zu 6 Stimmen entschieden, ihr keine Folge zu geben. Der Ablehnungsentscheid der Kommission bedeutet nicht, dass die Kommission keinen Handlungsbedarf sieht. Sie ist sehr wohl der Meinung, dass die Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik verbessert werden soll. Das hat soeben auch der Vorredner erwähnt. Genau deshalb hat sie mit ihrer ständerätlichen Schwesterkommission eine gemeinsame Subkommission "Soft Law" initiiert.
Diese Subkommission hat den Auftrag, zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten. Sie wird im Rahmen dieses Auftrags die Möglichkeit analysieren, Soft Law unter bestimmten Voraussetzungen der Genehmigung durch die Bundesversammlung zu unterstellen. Das Anliegen der parlamentarischen Initiative wird also bereits bearbeitet und auf seine Zweckmässigkeit hin geprüft. Die Kommissionsmehrheit möchte den Arbeiten der gemeinsamen Subkommission "Soft Law" nicht vorgreifen und beantragt Ihnen aus prozessökonomischen Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit, die ebenfalls die parlamentarische Mitwirkung in der Aussenpolitik verbessern will, kommt zum gegenteiligen Schluss. Die parlamentarische Initiative sei zielgerichteter und zweckmässiger zur Erreichung dieses Ziels.
Ich ersuche Sie namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und danke Ihnen dafür.