Christ Katja · Nationalrat · 2022-03-15
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Die Initiative fordert nach vierzig Jahren ein Update von Artikel 93 unserer Bundesverfassung. Dieser steht heute unter dem Titel "Radio und Fernsehen". Er stammt aus einer Zeit, als das Wort "Internet" noch in keinem Wörterbuch zu finden war und wohl auch niemand danach gesucht hätte. Deshalb war Artikel 93 der Bundesverfassung in letzter Zeit immer wieder Ursache medienpolitischer und medienrechtlicher Auseinandersetzungen, zuletzt im Rahmen der Beratungen zum Medienfördergesetz. Strittig war insbesondere die Auslegung von "andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung", also die Frage, was der Gesetzgeber vor vierzig Jahren wohl damit genau gemeint hat, vor allem weil er ja noch nicht einmal erahnen konnte, zu was das Internet einmal fähig sein würde. Aufwendig und teuer waren schlussendlich die diversen Rechtsgutachten namhafter Juristen sowie die Debatten zur Klärung in der Kommission. Die Gutachten kamen aber einhellig zum Schluss, dass das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien, das Teil des Medienförderpakets hätte sein sollen, von der Bundesverfassung gestützt würde.
In der Juristerei müssen immer wieder Gesetzestexte ausgelegt und somit Unklarheiten und Lücken geschlossen werden, weil zum Beispiel Formulierungen Interpretationsspielraum offenlassen oder weil Gesetze der Realität hinterherhinken; das ist also nichts Aussergewöhnliches. Noch besser als eine Auslegung ist es aber, wenn der Gesetzgeber klar ist und veraltete, lückenhafte Gesetzestexte neu formuliert und aktualisiert. Das erspart künftig viel Zeit und Geld, macht Gesetze les- und brauchbarer und erlaubt im Rahmen der Überarbeitung allenfalls nochmals eine grundlegende Diskussion darüber, wie der Rahmen eines Artikels genau abgesteckt sein soll.
Mit der parlamentarischen Initiative Lombardi soll nun also der aus einer anderen Zeit stammende Artikel 93 der Bundesverfassung als technologieneutraler Medienartikel formuliert werden. Dabei soll er sämtliche Medienvektoren umfassen. Die KVF-S hat der Initiative 2019 einstimmig Folge gegeben, und 2020 hat dann auch der Ständerat der Initiative klar zugestimmt - ein starkes Zeichen aus der kleinen Kammer, die ebenfalls der Meinung ist, dass der Bundesverfassungsartikel angesichts der heutigen Verschmelzung von Medienvektoren nicht mehr zeitgemäss ist. Denn ob ich einen Medieninhalt auf Papier oder im Netz lese, ihn höre oder zusätzlich schaue, ist nicht ausschlaggebend. Wichtig und zentral ist nur, ob mir qualitativ hochstehende und vielfältige Medieninhalte zur Verfügung stehen. Auf welchem Kanal ich diese Inhalte konsumiere, ist nicht relevant.
Zudem gilt es ganz grundlegend, den Service public in der Welt der Medien genau zu diskutieren. Die Verfassungsbestimmung stammt aus einer Zeit ohne Internet, Multimedialität, Konvergenz, Globalisierung und Google. Die damaligen Vorstellungen gingen von einer umfassenden verfassungsrechtlichen Verpflichtung von Radio und Fernsehen auf bestimmte, im Allgemeininteresse liegende Inhalte aus, eben von einem Service public von Radio und Fernsehen. Diese Prämissen sind weitgehend überholt. Die digitale Revolution hat zusammen mit der Öffnung der Medienmärkte, der Ökonomisierung der Medien und der Globalisierung eine völlig neue Situation geschaffen.
Als Teil dieses revolutionären Veränderungsprozesses erfährt auch die Mediennutzung grundlegende Veränderungen. Die Zeitungsleser und die Live-TV-Zuschauer gehören zunehmend zu einer Welt von gestern. Multimediale Portale werden an Bedeutung gewinnen. Damit verlieren die gesetzlichen Regelungen von Radio und Fernsehen an Effektivität. Ein wesentlicher Teil des Konsums spielt sich ausserhalb dieser Medien ab, respektive die Begriffe lassen sich nicht mehr genau abgrenzen. Damit wird der traditionelle Service public, den die Verfassung auf Radio und Fernsehen bezieht, zunehmend ein Auslaufmodell und ist damit keine Grundlage mehr für eine allgemeine Medienpolitik. Wir können so den zentralen Herausforderungen medienpolitisch und legislatorisch nicht begegnen.
Wir kommen daher nicht darum herum, die Service-public-Diskussion auch als Verfassungsdiskussion zu führen. Ansonsten sind wir gezwungen, auf der Basis anachronistischer Verfassungsnormen die Probleme von morgen zu lösen. Es ist also höchste Zeit für eine Verfassungsreform, um den medienpolitischen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Wichtig ist, dass ein zweckmässiger, entwicklungsoffener Rahmen für Regulierungen geschaffen wird.
Lasst uns nicht verschieben auf morgen, was wir heute können besorgen. In dem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und den Weg zu öffnen für einen zeitgemässen Medienartikel in unserer Bundesverfassung. [PAGE 439]