Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-03-15
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-03-15
Wortprotokoll
Ihre SGK hat an der Sitzung vom 17. November 2021 die parlamentarische Initiative Nantermod vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Wie wir gehört haben, fordert die parlamentarische Initiative, dass die Leistungserbringenden die Versicherten im Voraus über die Kosten für die Leistungen informieren. Der Betrag, ab dem diese Information zwingend ist, soll von den Organisationen der Leistungserbringenden oder subsidiär durch den Bundesrat bestimmt werden.
Das Ziel dieser parlamentarischen Initiative, nämlich Transparenz und Kostenbewusstsein zu stärken, wird von allen geteilt. Aber, und das ist nun das Wesentliche, die Frage ist, welches Mittel in diesem Zusammenhang das richtige ist.
Die Minderheit ist der Meinung, dass die parlamentarische Initiative das Kostenbewusstsein der Ärzteschaft sowie der Patientinnen und Patienten steigere. Durch die obligatorische Information würden die Behandlungskosten in die Diskussion über die Behandlung einbezogen. Für Notfallsituationen, in denen die Kosten schwer abzuschätzen und schwer zu kommunizieren sind, könne eine entsprechende Lösung gefunden werden.
Ihre Kommission hält jedoch fest, dass die Leistungserbringenden nicht im Voraus abschätzen können, wie hoch die Behandlungskosten sein werden. Ein Beispiel: Patient X geht mit Bauchschmerzen zur Ärztin. Die Diagnose kann eine Magen-Darm-Grippe, ein entzündeter Blinddarm oder Krebs sein, um nur einige zu nennen. Die Behandlungskosten sind je nach Diagnose unterschiedlich hoch. Wie wollen Sie im Voraus die Kosten definieren? In diesem Sinn ist die vorgeschlagene Massnahme zwar gut gemeint, in vielen Situationen aber nicht anwendbar, nicht praktikabel.
Die Kommissionsmehrheit hält weiter fest, dass es weder angebracht noch zielführend sei, die Patientinnen und Patienten vor jeder Behandlung auf die allenfalls hohen Kosten hinzuweisen. Die obligatorische Preisinformation könnte den Faktor der Behandlungskosten bei der Entscheidung über die Behandlung zu stark hervorheben und möglicherweise das Signal aussenden, dass die teurere Behandlung auch die bessere sei. Die Mehrheit beantragt daher, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Das Kostenbewusstsein der Leistungserbringer wird durch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Versicherer gestärkt, welche die Ärztinnen und Ärzte bei hohen Behandlungskosten kontaktieren. Zudem führen auch die obligatorische Rechnungskopie der Leistungserbringer an die Patientinnen und Patienten und die Förderung ambulanter Pauschalen, welche im Kostendämpfungspaket 1a enthalten sind, zu einem höheren Kostenbewusstsein. Ihr Leistungserbringer muss Ihnen unaufgefordert eine detaillierte und verständliche Rechnungskopie zustellen. Seit dem 1. Januar 2022 werden bei einer unterlassenen Übermittlung der Rechnungskopie zuhanden der versicherten Person Sanktionen gegenüber dem Leistungserbringer ergriffen.
Schlussendlich erachtet es Ihre Kommission auch als wichtig, dass die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gestärkt wird, denn es geht um ihren eigenen Körper und ihre Seele.
Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative Nantermod keine Folge zu geben.