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Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-03-15

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-15

Wortprotokoll

Es ist wahrscheinlich das erste Mal, dass wir in diesem Rat über aussergewöhnliche Todesfälle sprechen. Worum geht es dabei, und was ist ein aussergewöhnlicher Todesfall?

Wenn jemand stirbt, muss jeweils ein Arzt den Tod feststellen. Er muss dabei vor allem die Entscheidung treffen, ob es sich um eine natürliche Todesursache handelt - diese zieht selbstverständlich keine weiteren Untersuchungen nach sich - oder um einen aussergewöhnlichen Todesfall, also einen Unfall, einen Suizid oder sogar eine Tötung. Erst dann, wenn der Arzt entscheidet, dass es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, einen "AGT", handeln könnte, wird ein forensischer Mediziner beigezogen. Hierzu sei angefügt, dass der erste Arzt meistens kein forensischer Mediziner ist, also kein Arzt, der beispielsweise auf die Erkennung von Tötungsdelikten spezialisiert ist. Er ist einfach derjenige Arzt, der als Erstes gerufen wird; es kann ein Hausarzt oder ein Notfallarzt sein, es kann aber auch jemand im Spital sein. Der forensische Mediziner macht seinerseits eine äussere Betrachtung des Leichnams. Wenn er danach weiterhin der Meinung ist, es könnte sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall handeln, wird zwecks definitiver Bestimmung der Todesursache eine Obduktion der drei Körperhöhlen durchgeführt.

Diese Vorgehensweise bringt es mit sich, dass aussergewöhnliche Todesfälle nicht immer erkannt werden, wird doch erst bei der dritten Stufe wirklich abgeklärt, worum es sich effektiv handelt. Verschiedene Hinweise deuten schon lange darauf hin, dass hier unter Umständen ein grösseres Fehlerpotenzial bestehen könnte, weil:

1.[NB]der erste Arzt, der die Leiche beurteilt, häufig oder in der Regel kein forensischer Mediziner ist;

2.[NB]sehr grosser Druck entsteht, wenn Sie das Kästchen "Aussergewöhnlicher Todesfall" ankreuzen, denn dann kommt die ganze Maschinerie ins Rollen;

3.[NB]gerade in kleinräumigen Gegenden Druck vonseiten der Angehörigen aufgebaut werden kann, die unter Umständen nicht wollen, dass eine Leichenschau vorgenommen wird oder dass ein allenfalls unberechtigter Verdacht entsteht.

In Deutschland hat man deswegen vor einigen Jahren eine relativ breit angelegte Studie unter der Leitung forensischer Mediziner durchgeführt. Diese Studie hat ergeben, dass eine erschreckend hohe Zahl von aussergewöhnlichen Todesfällen nicht erkannt wird.

Man hat sich natürlich dann die Frage gestellt, wie die Situation in der Schweiz ist. Wir haben im Rahmen der Revision der Strafprozessordnung einen Rechtsmediziner der Universität Bern eingeladen. Er hat aus seiner Sicht geäussert, dass er vermute, dass auch in der Schweiz die Zahl an nicht erkannten unnatürlichen Todesfällen relativ hoch sein könnte. Die anderen Teilnehmer an der Anhörung, also Staatsanwälte, Richter, konnten darüber nichts sagen. Aber es ist der Eindruck entstanden, dass hier etwas sein könnte, das beunruhigend ist, das man genau abklären müsste.

Sie haben vielleicht heute auf der Frontseite der "Neuen Zürcher Zeitung" den Artikel mit dem Titel "Tötungsdelikte werden oft übersehen" gesehen. Er wurde nicht von mir initiiert, ich habe ihn auch erst heute Morgen gesehen. Auch wenn man das vielleicht denken könnte, ich habe wirklich nichts damit zu tun. Entsprechend kommt auch mein Name nicht vor. Aber immerhin, es wird sehr gut dargestellt, wo das Problem liegen könnte.

Wir haben in der Kommission gesagt, wir wollten jetzt nicht auf Panik machen und die Bevölkerung beunruhigen, wie es vielleicht die "NZZ" heute getan hat. Aber wir wollen die Sache abklären, wir können das nicht einfach so stehenlassen. Wenn diese Vermutung wirklich berechtigt ist, dann bedeutet das - ich sage es etwas zugespitzt -, dass Tötungsdelikte in der Schweiz nicht erkannt würden. Das wäre selbstverständlich nicht wünschenswert.

Deshalb sieht das Postulat vor, dass man eine Expertengruppe einsetzen könnte, die die Sache abklärt. Der Bundesrat ist damit einverstanden. In der Kommission für Rechtsfragen war man einhellig der Meinung, man wolle das machen. Jetzt liegt ein Einzelantrag vor - ich bin ehrlich gespannt, was die Argumente dagegen sind. Ich kann mich natürlich noch nicht zu den Argumenten äussern.

Aber jedenfalls beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, das Postulat anzunehmen.