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Wicki Hans · Ständerat · 2022-03-16

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-16

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit, die vorliegende Motion anzunehmen. Auf den ersten Blick sieht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Preiskalkulation ja sehr verlockend aus. Nur grenzt es schlussendlich an eine Kapitulation und ist eines Rechtsstaates meines Erachtens unwürdig. Wenn nach Abschluss eines Vertrags noch die Preiskalkulation eingesehen werden muss, ist - erlauben Sie mir diese Aussage - im Vorfeld wohl einiges nicht ideal gelaufen.

Im normalen Geschäftsleben ist es eine Frage der Verhandlung, was für ein Preis bezahlt wird. Dies gilt auch für einen Monopolanbieter. Selbstverständlich muss mit den Steuergeldern sorgsam umgegangen werden, und für mich als ehemaligen Regierungsrat besitzt dieser Aspekt eine sehr hohe Priorität. Hierzu müssen die Abklärungen aber vor Vertragsabschluss gemacht werden. Es passt eben nicht ins Bild eines verlässlichen Staatswesens, wenn man im Nachhinein plötzlich die Spielregeln ändern will - umso weniger, als sich die meisten Probleme mit milderen Mitteln lösen liessen. Ich denke hier insbesondere an die Ausschreibungspraxis. Die Prüfung von Alternativen, etwa in Form eines Servicevertrags oder einer Aufteilung der Ausschreibung in mehrere Lose, könnte bereits unterstützend wirken. Selbst wenn dies nicht möglich ist, bleiben Verhandlungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses.

Vergessen wir nicht: Wir leben in einer freien Marktwirtschaft, der Staat hat nicht in erster Linie hoheitlich aufzutreten, sondern als Vertragspartner. Welches Bild geben wir denn ab, wenn der Bund zuerst bereit ist, Offerten anzunehmen, und sich dann plötzlich eines anderen besinnt? Das spielt nicht zuletzt auch deshalb eine Rolle, weil die Frage nach der Gewinnmarge relativ ist. Wir wollen ja kaum planwirtschaftliche Grundsätze einführen, indem der Staat bestimmt, wie viel ein Unternehmen verdienen darf.

Als problematisch erachte ich dementsprechend auch die Argumentation der Kommissionsmehrheit, wonach der Grundsatz "Pacta sunt servanda" nicht betroffen sei, da das Einsichtsrecht vertraglich vereinbart werde. Dies ist nichts anderes als ein überspitzter Formalismus, denn faktisch wird eine solche Bestimmung den Unternehmen aufgezwungen. Materiell bleibt die problematische Tatsache, dass der Staat alleine aufgrund seiner Stellung eine solche Bestimmung fordern kann. Dies verletzt den Grundsatz der Vertragstreue sehr wohl. Vergessen wir nicht: Der Grundsatz "Pacta sunt servanda", der aus dem kanonischen Recht stammt, ist eine Grundlage unserer Rechtskultur. Der Gedanke, dass ein Vertrag nach freier Willensübereinstimmung zwischen Personen oder Institutionen geschlossen wird, ist die Grundlage unseres Privatrechts. Das Einhalten von Verträgen ist zugleich auch die Grundlage für die Rechtssicherheit. Dieser Grundgedanke wird durch Artikel 24 der Verordnung massiv infrage gestellt.

Zu diesen Aspekten kommt aber noch ein staatsrechtlicher, der nicht minder problematisch ist. Vor drei Jahren haben wir in unserem Rat ein solches Einsichtsrecht bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen explizit abgelehnt. Zu Recht hielt Kollege Bischof als seinerzeitiger Berichterstatter der Kommission zum geplanten Artikel 59 Absatz 2 fest: "Das ist im Vertragsrecht nun wirklich sehr ungewöhnlich und als Massnahme eigentlich in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht akzeptabel." (AB[NB]2018 S[NB]989) Nun müssen wir feststellen, dass der Bundesrat eben nicht gewillt ist, einen Entscheid des Parlamentes zu akzeptieren.

Daran ändert auch nichts, dass die Verordnung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einigen Kommissionen zur Vernehmlassung zugesandt worden ist. Hier haben wir als Gesetzgeber in den Jahren 2018/19 einen klaren Entscheid getroffen. Mit Blick auf die Gewaltentrennung und die rechtsstaatlichen Abläufe ist es absolut fragwürdig, wenn der Bundesrat Entscheide des Parlamentes missachtet und seine abgelehnten Wünsche sozusagen durch die Hintertüre einführt. Diese Umgehung darf auch nicht erfolgen, wenn sie mit dem fadenscheinigen Argument, es betreffe ja nur die Monopolisten, begründet wird. Das Parlament hat Nein zum Grundsatz gesagt, und dies gilt es zu respektieren. Kein Wunder, diskutieren wir regelmässig über Fragen wie das Vetorecht für Verordnungen des Bundesrates und ähnliche Themen. Solche offensichtlichen Missachtungen der gesetzgebenden Behörde dürfen eben nicht Schule machen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.