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AB 298615

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-03-16

Wortprotokoll

Das Parlament hat den Bussenrahmen 2016 im Verrechnungssteuergesetz festgelegt. Die Motionärin fordert keine gesetzliche Änderung. Sie ist mit diesen gesetzlichen Bestimmungen einverstanden. Sie findet nur, dass man in der Praxis etwas grosszügiger sein sollte. Da sei man etwas kleinlich. Sie verlangt mit dieser Motion eigentlich einen Leitfaden für die Praxis. Das ist etwas schwierig.

Wir sind der Meinung, dass wir die Bussen nicht kleinlich ausfällen, sondern im Einzelfall prüfen, wie gross das Vergehen ist. Wir sind der Meinung - da gibt es keinen Unterschied zur Haltung der Motionärin -, dass es eine Sanktion braucht, wenn eine Meldung mit grosser Verspätung oder gar nicht erfolgt. Wenn wir auf Sanktionen verzichten, dann lassen wir hier zu viel Spielraum. Damit ist es eigentlich eine Frage von Einzelfällen.

Ich bestreite nicht, dass man es immer auch unterschiedlich anschauen kann. Der Direktbetroffene hat in der Regel wahrscheinlich das Gefühl, er bezahle zu viel. Wir sind der Meinung, dass wir es korrekt im Sinne des Gesetzes machen. Aus diesem Grund glauben wir auch nicht, dass es in Anbetracht der relativ wenigen Fälle sinnvoll und notwendig ist, hier noch Weisungen zu erteilen, wie das Gesetz umzusetzen ist. Ich glaube, wir werden der Sache besser gerecht, wenn wir den Einzelfall prüfen. Es sind nicht allzu viele Fälle. Daraus ergibt sich eine Praxis, die aus unserer Sicht durchaus im übrigen Verwaltungsbussenrecht Platz hat.

Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, diese Motion anzunehmen, denn sie bringt keinen Mehrwert. Sie hat mindestens dazu geführt, dass wir Bussen sorgfältig aussprechen und uns dabei immer wieder an diese Motion und den Grundsatz erinnern, dass wir hier vorsichtig sein und die Bussen auch im Sinne des Betroffenen ausfällen sollen.