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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Eine Revision von Artikel 198 StGB ist in Ihren Räten hängig. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates machte in dieser Frage einen Vorschlag, der jetzt diskutiert wird. Neu soll strafbar sein, wenn jemand eine andere Person in grober Weise durch Schriften sexuell belästigt. Worte können nicht nur gesprochen, sondern auch geschrieben werden. Der Ausdruck "Bild" soll ebenfalls in die Aufzählung aufgenommen werden. Damit wird namentlich das elektronische Versenden sexuell konnotierter Bilder erfasst. Das hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschlossen.

Der Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates verzichtet hingegen auf die Verfolgung der sexuellen Belästigung von Amtes wegen, wenn das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Die RK-S möchte keine Strafverfolgung gegen den Willen der verletzten Person. Wenn Kinder betroffen sind, können die Eltern jederzeit Strafantrag stellen. Sie können am besten abwägen, ob sie ihr Kind dieser Belastung aussetzen wollen oder nicht. Die Tatbestände im Schweizerischen Strafgesetzbuch sind im Übrigen technologieneutral formuliert, also unabhängig vom benutzten Werkzeug, Medium oder Hilfsmittel.

Da das Thema in den Räten hängig ist, möchte ich Sie um Ablehnung der Motion bitten.