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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-12-03

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten weist ein sehr stabiles Budget auf, das auch nominal nicht allzu weit von dem abweicht, was im letzten Jahr galt. Es sind also diesbezüglich keine grundsätzlichen Bemerkungen zu machen. Ich kann nur auf zwei Belange hinweisen: Mehraufwendungen sind infolge des Umstandes entstanden, dass die Schweiz im nächsten Jahr zu 100 Prozent der Uno angehört und dass neu Zahlungen an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag geleistet werden müssen.

Sie ersehen aus Ihrer Fahne, dass die Finanzkommission einen Antrag in Abweichung zum Nationalrat stellt und dass diesbezüglich auch ein Minderheitsantrag vorliegt. Lassen Sie mich dazu kurz Folgendes ausführen: Es ist Ihnen bekannt, dass der Bundesrat die Auffassung vertritt, die Entwicklungshilfe solle auf 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes angehoben werden. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass eine solche Anhebung nicht sofort geschehen, sondern dass hierfür eine bestimmte Anzahl Jahre vorgesehen werden soll. Die Finanzkommission hat nun die Auffassung vertreten, dass angesichts der finanziellen Gegebenheiten dieser Position des Bundesrates im Grundsatz durchaus zugestimmt werden kann, dass die Anpassungsschritte jedoch etwas geringer ausfallen sollen. Ihre Finanzkommission bringt dies zum Ausdruck, indem sie einen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf reduzierten Betrag beantragt. Das ist aber kein Entscheid aus dem hohlen Bauch. Wir sind der Auffassung, dass die Gelder für die Entwicklungshilfe zumindest im Umfang des Wirtschaftswachstums angepasst werden müssen. Die Zahl, die Ihnen mit dem Mehrheitsantrag vorliegt, entspricht diesem Grundsatz.

Namens der Mehrheit beantrage ich Ihnen also, bei der Position "Bestimmte Aktionen der Entwicklungszusammenarbeit" den Betrag von 507 500 000 Franken zu bewilligen.