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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-03

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat sich ja im Einvernehmen mit Ihnen - und, so glaube ich, schon in der letzten Legislaturplanung - das Ziel gesetzt, die Entwicklungshilfe innerhalb von vier Jahren auf 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes aufzustocken. Der Bundesrat hat in den Finanzplänen vorgesehen, die Entwicklungshilfe schrittweise aufzustocken. Als wir nun vor dem Problem standen, das Budget in einer zweiten Runde noch einmal straffen zu müssen, konnten wir natürlich keinen Bereich ausnehmen. Das ist der Grund dafür, dass wir Ihnen vorgeschlagen haben, auch bei der Entwicklungshilfe angemessene Kürzungen vorzunehmen, und zwar in beiden betroffenen Departementen, im EVD und im EDA. Sie sehen, dass der Betrag, den die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, eine Spur kleiner ist als der Betrag, den der Bundesrat ursprünglich beantragt hat; er ist rund 3 Millionen Franken kleiner. Die Kürzung, die wir selber vorschlagen, entspricht dem Antrag der Minderheit Slongo.

Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn wir noch ein wenig zurückgehen. Herr Merz hat Ihnen gesagt, dass hinter dieser nicht gerade runden Zahl eine Idee steckt, nämlich dass sie sich sozusagen im Gleichklang mit dem Bruttosozialprodukt erhöhen lässt. Das würde bedeuten, dass die Quote im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt vergleichbar bleibt. Mit unserem Sparantrag nehmen wir den Rhythmus etwas zurück. Wenn wir an ein längerfristiges Sparprogramm denken, werden wir den Rhythmus des Ausbaus etwas zurücknehmen müssen, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren. Mit dem Antrag der Minderheit haben Sie an sich immer noch eine kleine Zunahme des Anteils am Bruttosozialprodukt. Der Anteil nimmt übrigens auch deshalb etwas zu, weil das Wachstum des Bruttosozialproduktes zurückgegangen ist. Das ist eigentlich keine sehr schöne Begründung, aber es führt immerhin dazu, dass es optisch etwas besser aussieht.

Ich empfehle Ihnen also, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, der dem bundesrätlichen Antrag entspricht. Es ist hin und wieder die schmerzliche Pflicht des Finanzministers, für das Kollegium dort eine Bresche zu schlagen, wo es gerechtfertigt ist. Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen hier ausnahmsweise einmal empfehlen kann, einem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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