Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue Rechtsgrundlagen im Bereich des Racial and Ethnic Profiling nichts verbessern können. Schon heute ist es verboten, Menschen zu diskriminieren; es gilt das Diskriminierungsverbot nach Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diskriminierende Behandlungen aufgrund der Ethnie oder Hautfarbe sind ausserdem strafbar, wenn sie z. B. die Ehrverletzungstatbestände oder das Rassendiskriminierungsverbot gemäss Artikel 261bis StGB erfüllen.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind sich der Problematik bewusst. Sie unternehmen in der Ausbildung bereits viel, um das Bewusstsein für Racial and Ethnic Profiling zu schärfen. Wenn es zu Zwischenfällen kommt, bei denen ein diskriminierendes Verhalten im Raum steht, werden diese besprochen und aufgearbeitet. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Behörden aller föderalistischen Staatsebenen - hier wird ja die Polizeiarbeit an der Front angesprochen, und diese ist bekanntlich Sache der Kantone und Gemeinden, nicht der Bundespolizei - ihre Verantwortung wahrnehmen und bei Bedarf auch gezielte Verbesserungsmassnahmen ergreifen.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.