Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16
Wortprotokoll
Herr Glarner verlangt mit seiner Motion, dass künftig bei jedem Familiennachzug ein DNA-Test gemacht werden muss, um eine Verwandtschaft nachzuweisen.
Im Ausländer- wie auch im Asylrecht sind die beteiligten Personen verpflichtet, an der Feststellung des massgebenden Sachverhalts mitzuwirken. Die zuständigen Behörden können deshalb bereits heute DNA-Profile erheben. Es ist nicht so, wie jetzt gerade behauptet wurde, dass das nicht stattfindet. Die Behörden können heute schon DNA-Profile erheben, wenn begründete Zweifel an der Abstammung und/oder der Identität einer Person bestehen. Es werden in der Praxis also bereits heute DNA-Profile angeordnet, wenn Zweifel am Verwandtschaftsverhältnis zwischen Elternteil und Kind bestehen, widersprüchliche Angaben zur persönlichen Identität von Kindern gemacht werden oder berechtigte Zweifel an der Echtheit der eingereichten Zivilstandsdokumente bestehen. Bei Personen aus dem EU/EFTA-Raum bestehen in der Praxis grundsätzlich keine Zweifel an der Echtheit der eingereichten Zivilstandsdokumente. Diese Dokumente können im Rahmen der Amtshilfe beim Heimatstaat rasch und zuverlässig geprüft werden.
Sie sehen also, dass wir bereits heute eine Regelung haben. Es ist nicht so, dass jeder Familiennachzug geprüft wird, aber das wäre auch nicht verhältnismässig.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.