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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2022-03-16

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-16

Wortprotokoll

Es handelt sich hierbei um eine Motion der WAK-N, welche in unserem Rat am 21. März 2019 mit 117 zu 38 Stimmen angenommen wurde. Die damalige Kommissionsmehrheit nahm damit ein Anliegen verschiedener Standesinitiativen auf, die dem Bundesrat den Auftrag erteilen wollten, die Voraussetzungen zur Ausrichtung der Verkäsungszulage anzupassen. Insbesondere sollte die Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses abgestuft werden, die Auszahlung an Verarbeiter, die Preisdumping betreiben, sollte verweigert werden, und es sollte Transparenz über die Einhaltung der Mindestpreise geschaffen werden. Alle drei Punkte haben also das Ziel, die Produzenten zu stärken.

Der Ständerat hat die Motion mit einer Textänderung angenommen. Er will auf den ersten Punkt, die Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses, verzichten.

Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 21. Februar 2022 die durch den Ständerat beschlossene Änderung der vom Nationalrat angenommenen Motion beraten, und sie hat sich in der Gegenüberstellung gegen die Textänderung des Ständerates und für die ursprüngliche Version der Motion ausgesprochen. Es war ein knapper Entscheid. Die einen wollen sich der Formulierung des Ständerates anschliessen, so im Sinne von "besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach". Die anderen erachten die Abstufung der Zulage als zentrales Element und möchten gerne an der ursprünglichen Version festhalten. Verschiedene Kreise haben darauf hingewiesen, dass es geplant sei, die Verkäsungszulage neu nicht mehr an die Verarbeiter, sondern an die Produzentinnen und Produzenten auszurichten. Hierzu läuft eine Vernehmlassung, die im Mai endet. Wie gesagt, geht es dabei darum, dass die Zulage an die Produzenten geht. Das ist schon im Gesetz so vorgesehen, deshalb können wir das in der Verordnung so anpassen. Und dann gibt es noch jene, die die Motion aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen.

Die Kommission hat schlussendlich mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Sie beantragt, die Motion jetzt abzulehnen.

Die Kommissionsminderheit möchte an der ursprünglichen Motion festhalten. Für sie sind alle drei Punkte der Motion wichtig: die Verweigerung der Auszahlung der Zulage bei Preisdumping, die Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt und die Transparenz über die Einhaltung der Mindestpreise. Durch die vorgeschlagenen Massnahmen könne verhindert werden, dass billiger Käse mit staatlichen Mitteln unterstützt wird. Dies diene dem Ziel der Motion, die Wertschöpfung beim Käse zu steigern und zu gewährleisten, dass das Geld bei den Milchproduzentinnen und Milchproduzenten ankommt.

Eine Mehrheit lehnt die Motion ab. Der Grund ist einfach: Es fehle die gesetzliche Grundlage. Artikel 38 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes bietet keine Grundlage, um die Zulage für verkäste Milch nach ihrem Fettgehalt abzustufen. Ebenso fehlt eine Basis im Gesetz, um die Auszahlung der Zulage an Milchverwerterinnen und Milchverwerter zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten. Wir haben das in Artikel 8a Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes geregelt. Absatz 3 sieht vor, dass einzelne Unternehmen nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden können. Das ist der Punkt, wo sich der Staat aus den Preis- und Absatzgarantien im Milchmarkt zurückgezogen hat.

Kurz zusammengefasst: Im Landwirtschaftsgesetz gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für einen staatlich festgelegten Mindestpreis. Eine solche Gesetzgebung käme einem grundlegenden Wandel in der Agrarpolitik und damit einem Rückschritt in vergangene Zeiten gleich, so auch die Aussage des Bundesrates im Ständerat. Es ist nicht so, dass die Kommissionsmehrheit die Problematik nicht sieht. Ein relativ grosser Teil der Zulage verbleibt nicht bei den Bauern. Das müsste man verbessern. Zudem deckt sich die Verkäsungszulage nicht mit einer Qualitätsstrategie, welche gute Produkte fördert. Auch das kann man optimieren, sodass mehr Geld zu den Bauern und zu den guten Käseprodukten fliesst.

Der Bundesrat hätte die Thematik gerne im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus beraten. Die Kommissionsmehrheit verweist einfach darauf, dass zuletzt in der vorletzten Legislatur, jener von 2011 bis 2015, eine Agrarreform stattgefunden hat. 2018 wurde eine ausgelassen, 2021 wurde eine sistiert. Es ist schwierig, jetzt die Milchpreisstützungsverordnung anzupassen, ohne das Landwirtschaftsgesetz zu öffnen. Darum ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit schlicht nicht angebracht, im Bereich der Landwirtschaft jetzt punktuell Unterstützungsmassnahmen zu beschliessen. Das soll im Rahmen einer Gesamtdiskussion über die Ausrichtung der Agrarpolitik diskutiert werden. [PAGE 489]