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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16

Wortprotokoll

Sie haben die Ausführungen von Frau Nationalrätin Weichelt gehört. Es geht hier vor allem um Transparenz, um einen Bericht, der Auskunft über ausländische Beteiligungen an Schweizer Unternehmen gibt.

Ich möchte nun auf einige wenige Punkte zur Transparenz von Schweizer Unternehmen eingehen und Ihnen begründen, weshalb der Bundesrat die Annahme dieses Postulates als nicht notwendig erachtet.

In der Schweiz unterliegen alle börsenkotierten Gesellschaften - das hat Frau Nationalrätin Weichelt gesagt - einer Meldepflicht, sollten Investoren vordefinierte Grenzwerte der Stimmrechte erreichen, überschreiten oder unterschreiten. Der tiefste Grenzwert liegt bei einem Stimmrechtsanteil von 3 Prozent. Dadurch werden bereits Investoren erfasst, die von einer kontrollierenden und beherrschenden Stellung im Unternehmen weit entfernt sind. Gleichzeitig lassen sich durch dieses Meldesystem Übernahmeabsichten frühzeitig erkennen.

Dank dieser bereits existierenden Vorschriften sind die Informationen zu den Beherrschungsverhältnissen in börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz gut dokumentiert. Die Informationen sind auf der jeweiligen Internetseite der jeweiligen Börsenbetreiberin öffentlich verfügbar.

2019 hat das SECO eine Studie veröffentlicht, die diese Informationen als Basis für eine Untersuchung der Besitzverhältnisse bei börsenkotierten schweizerischen Unternehmen verwendet hat; dabei wurden die 46 grössten, an der Schweizer Börse kotierten Unternehmen untersucht. Bei den nicht börsenkotierten Unternehmen sind diese Informationen schlichtweg nicht öffentlich zugänglich. Bei einer KMU, die nicht börsenkotiert ist, wissen Sie somit nicht, welche Besitzverhältnisse dort genau herrschen. Der Bundesrat erachtet einen Bericht, wie ihn dieses Postulat fordert, als nicht zielführend, zumal das SECO kürzlich die öffentlich zugänglichen Informationen in der soeben erwähnten Studie zusammengestellt hat.

Ich möchte auch noch daran erinnern, dass die Motion Rieder 18.3021, "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen", angenommen wurde. Ich denke, sie geht in eine ähnliche Richtung, wie sie sich die Postulantin wünscht. Dort geht es darum, dass man bei kritischen Infrastrukturen eben die Beteiligungen überprüft. Das, denke ich, könnte vielleicht eine Piste sein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.