Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-03-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Arslan will, dass alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind, das aktive Wahl- und Stimmrecht haben. Es geht also nicht um das passive Wahlrecht, sondern um das aktive Wahl- und Stimmrecht.
Am 28. Mai 2020 hat Ihre Kommission, mit Stichentscheid des Präsidenten, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Sie haben jedoch im September 2020 mit 98 zu 85 Stimmen anders entschieden. Die ständerätliche Kommission hat der Initiative mit 7 zu 6 Stimmen Folge gegeben. In der zweiten Beratung hat Ihre Kommission wiederum mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, Ihnen zu beantragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
Es geht also eigentlich nicht um eine Mehrheit und eine Minderheit, sondern um die eine Hälfte der Kommission und die andere. Die eine Hälfte hat sich durch den Stichentscheid des Präsidenten vermehrt. Es geht auch nicht um Gesetzgebung, es geht um die Fortsetzung des Verfahrens. Die Fortsetzung des Verfahrens wäre dann die Einleitung der Vernehmlassung. Erst dann kommt es zur Frage, ob man aufgrund der Vernehmlassung eine Verfassungsänderung ausarbeiten will oder nicht.
Die Minderheit bzw. die eine Hälfte der Kommission, um es korrekt auszudrücken, ist der Auffassung, dass bei der politischen Beteiligung der Jugendlichen ein klarer Handlungsbedarf besteht. Da nämlich das Medianalter der Wählerinnen und Wähler bei annähernd sechzig Jahren liegt und die Jugendlichen von politischen Entscheiden auf lange Sicht natürlich stark betroffen sind, soll ihre politische Teilnahme zu einem früheren Zeitpunkt ermöglicht werden, um gewissermassen die Alterung der Bevölkerung auszugleichen. Zudem könne mit dem aktiven Stimm- und Wahlrecht der politischen Bildung Schub verliehen werden, indem sich eben die Schülerinnen und Schüler stärker mit den politischen Themen auseinandersetzen würden.
Die Mehrheit bzw. diejenige Hälfte der Kommission, die mit dem Stichentscheid des Präsidenten angereichert worden ist, lehnt die Trennung des politischen und des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters ab. Sie findet es schlecht, wenn Jugendliche einerseits über Fragen von grosser Tragweite entscheiden können und andererseits im Privatleben auch einfache Vertragsverhältnisse nicht eingehen können. Die Mehrheit oder eben die eine Hälfte der Kommission fände es problematisch, wenn die politischen und die gesellschaftlichen Rechte auseinanderfallen würden. Sie fände es ebenfalls schlecht, wenn das aktive und das passive Wahlrecht getrennt würden. Wieso soll man wählen können, ohne in dasselbe Amt gewählt werden zu können? Ebenso verhält es sich natürlich mit der Abstimmung über Initiativen. Initiativen könnten dann von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht unterzeichnet werden, dieselben Jugendlichen könnten aber über diese Initiativen abstimmen. Auch diese Inkohärenz ist für die Mehrheit der Kommission ein Grund, dieser Initiative zum zweiten Mal keine Folge zu geben.
Der subsidiäre Staatsaufbau unseres Landes sagt, dass zuerst in den Gemeinden, in den Kantonen politische Rechte verliehen werden sollen und erst dann auf Bundesebene. So wird auch bei der Einführung des Ausländerstimmrechts und -wahlrechts auf kantonaler Ebene argumentiert. Auf kantonaler Ebene haben wir die Erfahrung gemacht, dass in den letzten Jahren sämtliche Kantone, die darüber abgestimmt haben - mit Ausnahme des Kantons Glarus -, das Stimmrechtsalter 16 in der einen oder anderen Ausformung ablehnten: Aargau, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Uri, Waadt und Zug. Die eine Hälfte der Kommission ist der Auffassung, mit dieser Basis - dass es eben, mit einer Ausnahme, von sämtlichen Kantonen, die über diese Frage abgestimmt haben, abgelehnt worden ist - sei es falsch, dieses Recht nun auf Bundesebene einzuführen. Dazu kommen die Inkohärenz zwischen aktivem und passivem Wahlrecht sowie die Inkohärenz, dass man über Initiativen abstimmen, sie aber nicht unterzeichnen kann.
Deswegen ist die mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommene Mehrheit der Auffassung, dieser Initiative sei keine Folge zu geben und sie sei abzuschreiben.