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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-17

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Ausführungen. Herr Ständerat Zanetti, Sie haben gesagt, Sie hätten nicht gerade viele Mitunterzeichner. Aber Sie wissen ja, dass nicht immer Quantität, sondern auch Qualität zählt. Die Namen haben ja durchaus ein gewisses Gewicht, auch wenn es nur zwei weitere Ständeräte sind, die Ihren Vorstoss unterzeichnet haben.

Nun, Sie verlangen ja mit Ihrer Motion, dass die Ausstellung einer Todesurkunde in Zukunft keine Gebühren mehr verursacht und dass auch keine Auslagen mehr rückgefordert werden. Sie haben den einen Franken Porto erwähnt. Ich kann das nachvollziehen; ich habe selber ja auch erlebt, wie es ist, wenn man aufs Amt geht und einen Todesfall melden muss und dann mit einer Gebühr konfrontiert wird. Ich war nicht überrascht, denn - Herr Ständerat Rieder hat es gesagt - faktisch ist in der Schweiz nichts gratis, auch das Sterben nicht. Es wird immer eine Gebühr erhoben, das ist einfach so.

Aber das Parlament hat vor wenigen Wochen die Motion 21.3024 angenommen. Damit soll der Kostendeckungsgrad bei den Zivilstandsämtern überprüft und auch verbessert werden, und es soll geschaut werden, welche Gebühren von den Ämtern erhoben werden. Sie haben den Bundesrat also bereits damit beauftragt, eine Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen an die Hand zu nehmen. Dabei ist es nicht so, Herr Zanetti, dass man sagen kann: Ihr bekommt dies, wir auf Bundesebene bekommen das. Vielmehr geht es um einen gesamthaften Tarif, den der Bund erlässt - selbstverständlich im Einvernehmen mit den Kantonen. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gang, und in diesem Rahmen wird auch zu diskutieren sein, wer in Zukunft für Leistungen der Zivilstandsämter bezahlen soll.

Dazu gehört auch die Frage, ob Privatpersonen weiterhin im heutigen Umfang Gebühren bezahlen sollen oder nicht. Logisch ist, dass andere Gebühren vielleicht steigen würden, wenn man einen korrekten Kostendeckungsgrad erreichen wollte - keine Überdeckung, man muss bei den Gebühren ja das Äquivalenzprinzip beachten - und die Gebühren für Privatpersonen reduzieren oder gewisse Gebühren erlassen würde. Diesbezüglich muss man auch fair sein. Es ist also nicht so, dass es am Schluss einfach keine Gebühren mehr gibt. Hier muss man von Anfang an ehrlich sein.

Wir werden Ihr Anliegen, Herr Zanetti, aber gerne in diese Arbeiten einfliessen lassen. Es wird eine Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen erarbeitet. In diesen Arbeiten sollte die vorliegende Motion Platz haben, und deshalb denke ich, dass man sie ablehnen kann.