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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-17

Wortprotokoll

Meine Juristen machen hier eine andere Analyse. Es handelt sich nicht um eine Praxisänderung des Bundesgerichts, sondern es ist ein Leitentscheid, den Ihre Kommission jetzt ausser Kraft setzen möchte. Es ist legitim, wenn Sie das möchten. Aber ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, was es für Folgen, für Konsequenzen hat, wenn Sie in Zukunft sagen, wer widerrechtlich baue, der könne nach 30 Jahren davon ausgehen, dass er dann einfach nicht mehr belangt werden könne.

Zur Besitzstandwahrung möchte ich vielleicht noch sagen: Wenn Sie bei einer Verwirkungsfrist oder einer Verjährungsfrist in Zukunft davon ausgehen, dass eine widerrechtliche Handlung nach 30 Jahren sozusagen nicht mehr besteht, dann können Sie zum Beispiel bei Änderungen einer Nutzung in einem bestimmten Gebiet plötzlich auch sagen, Sie hätten dort einen Besitzstand.

Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen: Diese Motion hat beträchtliche Folgen, bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Vollzugsbehörden, weil sie dann nicht nur die Frage der Illegalität, sondern auch noch die der Verwirkung abklären müssen. Sie hat auch zusätzliche Folgen in Bezug auf spätere Möglichkeiten, eine Besitzstandwahrung geltend zu machen, obwohl jemand am Ursprung widerrechtlich gehandelt hat.