Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-03

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-03

Wortprotokoll

Es geht eigentlich um die Kohärenz der Begriffe. Ich glaube, inhaltlich liegen wir nicht so weit auseinander. Beim Eintreten habe ich schon gesagt, dass die Kreditsperre natürlich eine Art Mini-Eventualhaushalt auch im Fall einer Rezession sein kann. Aber eine Deblockierung von 250 Millionen Franken mit den 2 Prozent bei den Sachausgaben ist im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft natürlich sehr wenig. Das heisst, wahrscheinlich würde eher erwogen werden, so etwas zu tun, wenn man ohnehin ein Ankurbelungsprogramm machen möchte. Dann nimmt man das noch dazu, wie wir das auch schon gemacht haben. Ich habe gegenüber so etwas sehr viele Reserven, aber immerhin - und im Falle einer schweren Rezession ist das durchaus erwägenswert.

Deblockierung der Kreditsperre bedeutet gleichzeitig, dass Sie den Ausgabenplafond durchstossen müssen - wir bleiben ja mit dem Budget gerade im Ausgabenplafond. Es ist nicht anzunehmen, dass Sie die Reserve hätten, dass Sie diese Kreditsperre, ohne gleichzeitig den Zahlungsplafond durchstossen zu müssen, deblockieren könnten. Wir haben für diesen so genannten ausserordentlichen Zahlungsbedarf nach den Materialien während unserer Debatte über die Schuldenbremse und über das Finanzhaushaltgesetz relativ restriktive Kriterien gewählt; dies damit nicht für jeden Wunsch, den man auch noch hätte, plötzlich dieser ausserordentliche Zahlungsbedarf geltend gemacht wird.

Wir haben gesagt, die Kreditsperre dürfe man bei einem Sturm wie Lothar, bei einer schweren Katastrophe, bei einem Erdbeben oder in einer schweren Rezession durchbrechen, wenn es ein solches Programm bräuchte. Deshalb ist der Fall, in dem diese Schuldenbremse deblockiert werden muss, gleichzeitig auch immer der Fall, in dem Sie den Ausgabenplafonds durchstossen müssen. Dort sind die Begriffe geklärt. Es hat nun keinen Sinn, dass wir in diesem Gesetz einen sehr viel weiteren Begriff nehmen, als es braucht, um die Schuldenbremse überhaupt aufheben zu können. Deshalb ist hier die Kohärenz der Begriffe gefragt.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen empfehle, den Antrag der Minderheit Leuenberger abzulehnen.