Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-17
Wortprotokoll
Die Motion Schlatter fordert eine Anpassung der Rechtsgrundlage zur Einführung eines achtstündigen Nachtflugverbots an den Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen. Die Minimierung des Nachtfluglärms ist ein sehr berechtigtes Anliegen. In der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt - Sie haben das bereits erwähnt - ist festgelegt, dass Starts und Landungen zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr verboten sind. Die einzelnen Flughäfen haben weitere Einschränkungen vorgesehen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung.
Die Betriebszeiten der drei Landesflughäfen sind auch vor dem Hintergrund ihrer unterschiedlichen Ausrichtungen zu beurteilen. In Zürich soll ein Hub-Betrieb möglich sein. Genf und Basel müssen den dort angesiedelten Fluggesellschaften taugliche Rahmenbedingungen für täglich mehrere Rotationen pro Flugzeug bieten. Der Frachtverkehr ist häufig auf Tagesrandzeiten angewiesen.
Ich glaube, man darf sagen, dass dem Lärmschutz in der Nacht in den vergangenen Jahren dennoch verstärkt Rechnung getragen wurde. Bei allen drei Landesflughäfen wurden weitere Massnahmen für die Nachtruhe ergriffen. Im Falle des Flughafens Zürich hat das BAZL 2018 die deklarierte Kapazität für Landungen ab 21.00 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr mittels Verfügung auf dem heutigen Stand plafoniert. Das hilft sicherzustellen, dass beim Verspätungsabbau zwischen 23.00 Uhr und 23.30 Uhr erzielbare Fortschritte nicht durch zusätzliche Flüge zunichtegemacht werden.
In Genf garantieren restriktive Lärmkorsetts im 2018 verabschiedeten Ziel, dass der Nachtbetrieb beschränkt bleibt. Vorgesehen ist zudem die Einführung von sogenannten Lärmquoten: Jede Fluggesellschaft erhält eine Lärmquote zugeteilt. Verbessert sich die Flotte, sind damit mehr Bewegungen möglich. Werden die zur Verfügung stehenden Quoten überschritten, dann müssen Zuschläge auf die Landetaxen gezahlt werden.
Auch in Basel wurden in den letzten Monaten Massnahmen ergriffen, um die nächtliche Lärmbelastung zu verringern. Seit dem 1. Februar dieses Jahres sind zwei neue Verbote in Kraft: ein Verbot der geplanten Starts zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht sowie ein Verbot von Starts und Landungen besonders lauter Flugzeuge zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr. Langfristig will der Flughafen gemeinsam mit den französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden begrenzende Lärmkurven einführen. Diese sollen dann unabhängig von der Entwicklung der Flugbewegungen zu einer nachhaltigen Lärmbegrenzung führen.
Ja, es ist so: Die Flughafenanwohnerinnen und -anwohner sind zwar den schlafstörenden Immissionen nicht schutzlos ausgesetzt. Können die für die Nacht geltenden Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden, dann sind an den Gebäuden bauliche Massnahmen zu ergreifen, die den Schlaf der Bewohnerinnen und Bewohner schützen. Die Einführung einer einheitlichen achtstündigen Nachtflugsperre im europäischen Alleingang ist heute aber nicht möglich. Das sagen mir die Fachleute. Der Bundesrat lässt weitere Einschränkungen der Betriebszeiten der Landesflughäfen prüfen, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten abzeichnen sollten, die über das in der Schweiz bestehende Regime hinausgehen.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt.