Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2022-03-17
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-17
Wortprotokoll
Die WBK-S hat am 11. Januar dieses Jahres die beiden Motionen gemeinsam behandelt. Beide Motionen betreffen die Deklaration von Lebensmitteln. Dies führte uns auch zu einer intensiven Debatte über den Produktions- und Herkunftsort von Lebensmitteln.
Die Motion Sommaruga Carlo 19.4192, übernommen von Nationalrat Bendahan, wurde am 26. September 2019 eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, ein Label für Schweizer Brot zu schaffen, das unter anderem auf Vitrinen, Speisekarten und Produkteverpackungen angebracht werden muss, um hervorzuheben, dass das Brot eben in der Schweiz und aus Schweizer Mehl hergestellt wurde. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Motion. Der Nationalrat hat sie am 22. September 2021 mit 107 zu 74 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Unsere Kommission teilt das Anliegen des Motionärs und des Nationalrates, die Produktion von Schweizer Brot zu stärken. Unsere Kommission beantragt Ihnen aber wie der Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil das Anliegen der Motion erfüllt ist.
Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an die Diskussion zur Motion Hegglin Peter 19.4179, "Deklaration der Herkunft und des Verarbeitungsorts von Brot und Backwaren". Diese Motion wurde zurückgezogen, nachdem unsere Kommission einen eigenen Vorstoss eingereicht hatte, nämlich die Motion 20.3910, "Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren". Der Bundesrat wird darin beauftragt, das aktuelle Gesetz so anzupassen, dass die Geschäfte, welche direkt oder in verarbeiteter Form Brot und Backwaren verkaufen oder bereitstellen, an einem für den Kunden sichtbaren Ort das Produktionsland angeben. Diese Motion wurde von beiden Räten angenommen, momentan erfolgt jetzt also die Umsetzung durch den Bundesrat. Zudem hat sich die Branche selber darauf geeinigt, eine neue Marke "Schweizer Brot" zu entwickeln, die ebenso Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten schafft. Die Kommission ist der Meinung, dass freiwillige private Initiativen nicht durch staatliche Vorgaben torpediert werden sollten, weil es letztlich wiederum zu Missverständnissen bei den Konsumentinnen und Konsumenten führen könnte.
Unsere Kommission hat die Motion Sommaruga Carlo mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.
Die Motion Nicolet 19.4083 wurde am 19. September 2019 eingereicht, am 16. September 2021 vom Nationalrat beraten und mit 123 zu 61 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat soll mit der Motion beauftragt werden, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung so anzupassen, dass Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet werden, mit einer eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes gekennzeichnet werden. Unsere Kommission lehnte die Motion mit 7 zu 6 Stimmen ab.
Die Kommissionsmehrheit erachtet auch dieses Anliegen als erfüllt. Gemäss Lebensmittelgesetz kommt es bereits heute zu einer verpflichtenden Angabe des Produktionslandes. Zudem ist die geltende Gesetzgebung das Ergebnis eines Kompromisses, der im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Revision des Lebensmittel- und des Markenschutzgesetzes, der sogenannten Swissness-Vorlage, ausgehandelt wurde. Diese Gesetzgebung ist erst 2017 in Kraft getreten. Es besteht die Gefahr, dass mit der Einführung von weiteren von den EU-Regelungen abweichenden Bestimmungen zusätzliche Handelshemmnisse geschaffen würden. Normalerweise ist man ja bestrebt, diese möglichst abzubauen. Unter Umständen müssten auch unzählige Produkte neu gekennzeichnet werden.
Die Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen. Sie bemängelt, dass das Produktions- respektive das Herkunftsland ungenügend deklariert seien. Als Produktionsland gilt jenes Land, in welchem ein Produkt seine charakteristischen Eigenschaften erhält. So kann es zum Beispiel sein, dass die Zubereitung von Pelati in Italien erfolgt und als Produktionsland Italien angegeben ist, obwohl die verarbeiteten Tomaten aus Ungarn stammen. Die Herkunft der Zutaten muss dann aber angegeben werden, wenn eine aktive Bewerbung des Produktes stattfindet, wenn man also z. B. sagt, es handle sich um ein "prodotto d'Italia". Bei pflanzlichen Produkten gilt dafür ein Schwellenwert von 50 Prozent, bei tierischen einer von 20 Prozent.
Die Minderheit moniert weiter, es herrsche bei vielen Lebensmitteln zu wenig Transparenz darüber, was man als Konsumentin oder Konsument tatsächlich erwerbe; die Schwellenwerte seien zu überprüfen. Es gehe da auch um die Stärkung der Schweizer Landwirtschaft. Aber gerade bei Primärprodukten wie Früchten, Gemüse usw. sind Herkunfts- und Produktionsland immer identisch.
Die Kommissionsmehrheit ist auch der Ansicht, dass man die Lehren aus der Swissness-Vorlage ziehen und unnötige Bürokratie vermeiden sollte. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und beide Motionen abzulehnen.