Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-03-17
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17
Wortprotokoll
Ich gehöre auch zum Kreis derer, die mit dem Schreiben dieser sechzehn Professoren der Jurisprudenz beglückt wurden. Wir wurden darin aufgefordert, hier Remedur zu schaffen und das Problem zu lösen. Immer wenn derartige massive Vorwürfe gemacht werden, werde ich hellhörig und frage mich: Was hat dieses Begehren denn allenfalls für Konsequenzen und Auswirkungen?
Aus diesem Grund habe ich das Problem anlässlich der letzten Sitzung der SGK auf den Tisch gebracht. Ich habe gesagt, dass ich das Problem gerne einmal gesamtheitlich anschauen möchte, nicht nur sequenziell mit Blick auf diese Tabellenlöhne, sondern auch mit Blick auf seine Auswirkungen. Was für Auswirkungen hat es beispielsweise im Hinblick auf das ATSG, wo der Invaliditätsgrad festgelegt ist? Welche Auswirkungen hat es in Bezug auf das BVG und das UVG, und welche gesamtmonetären Auswirkungen hat es? Das Problem wurde erkannt und aufgenommen und wird wahrscheinlich im dritten Quartal dieses Jahres in der Kommission angeschaut - ein bisschen gesamtheitlicher, als es jetzt daherkommt.
Bei dieser gesamtheitlichen Betrachtung weise ich einfach immer wieder auf ein Problem hin: Die IV hat noch 10,5 Milliarden Franken Darlehensschulden bei der AHV. Wir haben Entscheide gefällt, deren Kosten die IV zusätzlich belasten werden. Mit diesem Bundesgerichtsentscheid werden, je nachdem, wem man zuhört - es gibt nicht nur die Rechtsexperten, sondern auch die Experten der Praxis, die tagtäglich derartige Einstufungen vornehmen müssen -, zusätzliche Kosten von zwischen 300 und 500 Millionen Franken auf uns zukommen. Mit den weiteren von unserem Parlament gefällten Entscheiden sind wir dann bald bei 600 bis 700 Millionen Franken Mehrkosten. [PAGE 234]
Wenn Sie die Rechnung 2021 angeschaut haben, wissen Sie, dass wir im Bereich der Umlagerechnung bereits wieder in einer defizitären Phase sind. Das heisst, die Reserve von 5 Milliarden Franken, die mal der IV mitgegeben wurde, wird jetzt dann langsam, aber sicher wie der Schnee an der Sonne schmelzen - ganz zu schweigen davon, dass wir noch eine Rückzahlung der Schuld über die IV-Rechnung machen könnten. Das wird nicht möglich sein. Seit die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer eingestellt wurde, wurde kein einziger Franken mehr zurückbezahlt. Das macht mir Sorgen, vor allem auch im Hinblick auf die Generation, die jetzt dann in die Rente, in die AHV eintritt. Mit Schuldscheinstücklein werden Sie keine Rente bezahlen können. Das nützt gar nichts.
Wir müssen dieses Problem dringend lösen. Darum möchte ich Sie schon bitten, jetzt nicht Schnellschüsse zu machen, sondern das Problem gesamtheitlich anzuschauen. Was für Konsequenzen und Folgen hat das Ganze? Wie lösen wir das Problem dann auch in Bezug auf die mögliche Gesundung der IV? Wie lösen wir das Problem in Bezug auf das Darlehen, das noch zurückbezahlt werden muss?
Und seien wir uns bewusst, ich sage es noch einmal: Diese Entscheide sind gemäss ATSG dann auch für andere Versicherungszweige massgebend, also für die IV-Stellen. Der IV-Grad wird zudem auch für BVG-Leistungen und für UVG-Leistungen massgebend sein. Darum bin ich sehr froh, dass wir dieses Thema jetzt in der Kommission aufnehmen werden, damit wir das möglichst ganzheitlich anschauen und eventuell auch Anhörungen machen können, nicht nur mit den Juristen, sondern auch mit denjenigen, die tagtäglich mit diesem Problem konfrontiert sind, die IV-Grade festlegen müssen und die dann schlussendlich auch in einer Vorabklärung entscheidend sind, um festzulegen, welcher IV-Grad allenfalls gesprochen wird. Selbstverständlich gibt es immer noch medizinische Dienste, die zuständig sein werden.
Ich möchte Sie bitten, jetzt ein bisschen Ruhe zu bewahren, das Ganze sachlich anzuschauen und nicht nur mit Juristen, sondern auch mit den Praktikern zu sprechen. Dann werden wir mit Sicherheit eine Lösung finden.